(>Selbstbehalt / >Bei VKH) 2. Einkünfte bei Entlassung 1. Einkünfte während der Inhaftierung (vgl. BVerfG DRsp 2002/7459 = NJW 2002,2023): a. Wenn G einsitzt: Ist G noch bedürftig? (a) Wonach richtet sich der Bedarf? Die ehelichen Lebensverhältnisse sind während der Inhaftierung nicht maßgeblich, OLG Zweibrücken DRsp 2004/109 = NJW 2004,519 = FamRZ 2004,1291. (b) Ist er gedeckt? Bei Inhaftierten besteht grds. keine verbleibende Bedürftigkeit, AG Stuttgart DRsp 1996/23269 LS = FamRZ 1996,955. Der Bedarf von G wird durch die Einkünfte in der JVA gedeckt bis auf Taschengeld und konkreten Bedarf bei Ausgang, OLG Zweibrücken DRsp 2004/109 = NJW 2004,519 = FamRZ 2004,1291. b. Ist S in Haft als leistungsfähig anzusehen? (a) Bei einer Strafe wegen einer Straftat gegen G: Ob eine Berufung auf fehlende Leistungsfähigkeit ausgeschlossen und fiktives Einkommen anzurechnen ist, hängt vom Unterhaltsbezug der Tat ab (z.T. streitig >dazu). S soll aus der Straftat [...]