- Sind sonstige Einkünfte anzurechnen?
- Lohnersatzleistungen
- Leistungen an Arbeitslose
- Leistungen an Arbeitslose (alt)
- Regelsätze bei Arbeitslosen
- Renten
- Abfindung von Lohn pp.
- Einkünfte von Strafgefangenen
- Einkünfte bei Behinderung
- Sozialleistungen
- Kindergeld
- Sind Zuwendungen Dritter als Einkommen anzurechnen?
- Anderweitiger Unterhalt
- Ist Schmerzensgeld (als Vermögen bzw. Einkommen) einzusetzen?
- Sind Versicherungsleistungen anzurechnen?
- Einkünfte aus Lottogewinn/ Spekulation
- Rechtswidrige oder unsittliche Einkünfte
(>Eigene Lebensstellung eines Kindes?) Eine Vergütung für die Arbeit in einer Behindertenwerkstatt dient der Anerkennung und Wiedereingliederung und ist nicht als Einkommen anzurechnen, OLG Oldenburg DRsp 1996/23165 = FamRZ 1996,625; a.A.: ein Entgelt, das ein Behinderter im Arbeitsbereich einer Behindertenwerkstatt erzielt, ist beim Unterhalt anrechenbares Arbeitseinkommen, OLG Brandenburg DRsp 2004/13595. Bezüge i.H.v. ca. 250 € haben nicht mehr den Charakter eines Taschengelds (so aber noch bei ca. 160 €) und sind jedenfalls teilweise als Einkommen zur Bedarfsdeckung einzusetzen (hier in Höhe der Differenz von ca. 90 €), OLG Düsseldorf DRsp 2014/7652 = FamRZ 2014,1471. [...]
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