(>Sind Leistungen nach Scheidung prägend?) 1. Sind laufende Leistungen als Einkommen anzurechnen? a. Renten und Tagegelder: (a) Sind sie Einkommen? Die Leistungen (so auch Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld) sind anzurechnendes Einkommen, OLG Bremen DRsp 1992/7505 LS = FamRZ 1991,86, soweit sie nicht einen auf Grund des Versicherungsfalles konkret eingetretenen Mehrbedarf (dazu) ausgleichen, BGH DRsp 1994/4320 = FamRZ 1987,36. Sie sind grds. als Einkommen anzurechnen, Niepmann/Seiler[14.] R.609. Krankenhaustagegeld ist Einkommen, soweit es dem Versicherten verbleibt, BGH DRsp 2012/23339 = FamRZ 2013,191 = NJW 2013,461 [36]. Tagegeld kann auch bedarfsprägend sein (dazu), selbst wenn es neben Erwerbsminderungsrente gezahlt wird, BGH DRsp 2012/23339 = FamRZ 2013,191 = NJW 2013,461 [37]. Von einem bei dem einen Ehegatten eingetretenen Schaden soll aber nicht der andere wirtschaftlich profitieren, Niepmann/Seiler[14.] R.613. Leistungen der gesetzlichen oder privaten [...]