Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
(>Bei privater Vorsorge / >Ausnahmen von der Versicherungspflicht) 1. Sind Pflichtversicherungsbeiträge abzuziehen? (>Steuern) a. Grundsatz: Ja, Leitlinien (dazu) (10.1). b. Was ist abziehbar? Der Pflichtbeitrag, Leitlinien Köln 7/99 (43.). Nur der Arbeitnehmeranteil, BGH DRsp 1994/4598 LS = FamRZ 1984,39 = NJW 1984,303. Abziehbar sind auch Pflichtbeiträge zu berufsständischen Versorgungswerken, Borth FPR 2004,550. Arbeitnehmerbeiträge zur VBL sind abzuziehen, BGH DRsp 2009/15018 = FamRZ 2009,1300 = NJW 2009,2523 [20]. Zu prüfen ist, ob der Beitrag wirklich vom Einkommen abgeführt oder als zusätzlicher Teil des Gehalts behandelt wurde (dann kein Abzug), BGH DRsp 1992/2430 LS = FamRZ 1988,1145 (1147). c. In welcher Höhe fallen Beiträge an (% vom Sozialversicherungs-Bruttoeinkommen)? (a) Grundsätze (§§ 158 IV, 287 SGB VI): - 2024: unverändert - 2023: unverändert - 2022: unverändert - 2021: unverändert - 2020: unverändert - 2019: GRV 18,6% (Knappschaft 24,7%), [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen