- Sind Belastungen abzuziehen?
- Belastungen: Generelle Fragen
- Relevante Belastungen: Verlinkte alphabetische Liste
- Wie wirken sich Belastungen auf den Unterhalt aus?
- Sind Abschreibungen beim Unterhalt abziehbar?
- Berufsbedingte Aufwendungen
- Sind Spenden abziehbar?
- Schulden
- Sind Steuern bereinigend abzuziehen?
- Beiträge zu gesetzlichen Versicherungen
- Besteht Sozialversicherungspflicht?
- Können vorübergehende oder vermeidbare Belastungen abgezogen werden?
- Sind Belastungen bei besonderem Anlass zu berücksichtigen?
- Sind freiwillige Vorsorgeaufwendungen zu berücksichtigen?
- Prozesskosten
- Können Strafen und Bußen vom Einkommen abgezogen werden?
- Ist Miete pp. vom Einkommen bereinigend abziehbar?
- Anderweitige Unterhaltsverpflichtungen
- Kinderbetreuung
- Sind Kosten der Pflege des Umgangs mit Kindern abziehbar?
- Selbstbehalte
1. Ist eine Sonderbelastung bei G erheblich? Es könnte sich um relevanten erhöhten Elementarbedarf (dazu) oder um Sonderbedarf (dazu) handeln. 2. Kann eine besondere Belastung bei S bereinigend abgezogen werden? a. Trennungsbedingter Mehrbedarf von S (dazu): (a) Wenn S nicht-prägende Einkünfte hat: Diese sind zur Finanzierung des Mehrbedarfs vorrangig heranzuziehen, Wendl-Staudigl[5.] § 1 R.535. (b) Wenn S Vermögensbildung betreibt: Diese ist zur Finanzierung des Mehrbedarfs vorrangig einzuschränken, Wendl-Staudigl[5.] § 1 R.535. (c) Ansonsten: (ca) Sind Aufwendungen/ Anschaffungen abziehbar? (caa) Grundsatz: Außerordentliche notwendige Aufwendungen für Beruf und Hausstand sind ggf. abziehbar, Leitlinien Köln 7/99 (43.). (cab) Wenn Hausrat angeschafft wurde: G kann nicht einwenden, S hätte Hausratsteilung verlangen können, OLG Hamm DRsp 1996/3283 LS = FamRZ 1995,1580; a.A. Leitlinien Köln 7/99 (43.). Wenn Hausrat nicht ohne Prozess und nicht in ausreichendem Umfang [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!
Login