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(>Einkünfte von Selbständigen / >Steuervorteile) 2. Einzelne Abschreibungen 1. Kommen bereinigende Abzüge in Betracht? a. Darlegung: Können Steuer-Abschreibungen für den Unterhalt übernommen werden? str.: a) Nein, beim Unterhalt ist die Erheblichkeit im Einzelfall darzulegen: Abschreibungen sind nur absetzbar, soweit sie sich mit einer tatsächlichen Verringerung der für den Lebensbedarf verfügbaren Mittel decken, OLG Koblenz DRsp 2002/316, Gottwaldt FPR 2003,424. Zur Darlegung genügen steuerliche Aufzeichnungen nicht, auch nicht ein Antrag auf Vernehmung von Steuerberater oder Buchhalter, BGH DRsp 1994/5154 = FamRZ 1980,770 = NJW 1980,2083, BGH DRsp 1998/1782 = FamRZ 1998,357. Eine generelle Übernahme mit pauschaler Kappung ist nicht möglich, Laws FamRZ 2000,588. Wenn die Anschaffung aus eingelegtem Privatvermögen erfolgt, kann hierfür unterhaltsrechtlich nichts abgeschrieben werden, OLG München DRsp 2006/30120 = FamRZ 2005,1907. b) Nach Schätzung im Einzelfall [...]
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