Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
(>Bei Auslandsbezug / >Bis 31.12.2004) 1. Verfahrensfragen: a. Neuverfahren ab 1.9.2009 (dazu): >Dazu. b. Früher: Für das Verfahren gelten die allgemeinen (dazu) Regeln, Zöller[26.] 661 ZPO R.8. 2. Sachrecht: a. Bei neuen Lebenspartnerschaften (ab dem 1.1.2005): (a) Gesetzeslage: (aa) § 6 S.1 LPartG: "Die Lebenspartner leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn sie nicht durch Lebenspartnerschaftsvertrag (§ 7) etwas anderes vereinbaren". (ab) § 6 S.2 LPartG: "§ 1363 Abs.2 und die §§ 1364 bis 1390 des BGB gelten entsprechend". (b) Was ist gesetzlicher Güterstand? Die Zugewinngemeinschaft entsprechend §§ 1363 ff BGB (wie bei Eheleuten; § 6 S.1 LPartG entspricht § 1363 I BGB)). Daher gilt jetzt auch der übliche Zugewinnausgleich (dazu). (c) Gilt ein Wahlgüterstand? Je nach Vertrag entsprechend §§ 1409 ff (Text) BGB (§ 7 LPartG n.F. >Text): Wie bei Eheleuten (dazu). In Betracht kommt auch der deutsch-französische [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen