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Anwendung: >Dazu (>Amtliche Begründung) In Kraft ab 1.5.2013 (dazu). Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft: Die Bundesrepublik Deutschland und die Französische Republik, im Folgenden als "Vertragsstaaten" bezeichnet, - vom dem Wunsch geleitet, ihre Vorschriften zum Güterrecht anzugleichen, in der Absicht, mit diesem Abkommen einen neuen gemeinsamen Wahlgüterstand zu schaffen, der neben die anderen Güterstände tritt, die sich im innerstaatlichen Recht der Vertragsstaaten in Kraft befinden, - sind wie folgt übereingekommen: Kapitel I Anwendungsbereich und Definition Artikel 1 Anwendungsbereich Der Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft steht Ehegatten zur Verfügung, deren Güterstand dem Sachrecht eines Vertragsstaates unterliegt. 2 Der Inhalt dieses gemeinsamen Wahlgüterstandes ist in den Artikeln 2 bis 18 geregelt. Artikel 2 Definition Im Güterstand der [...]
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