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(>Bedeutung / >Text) In Kraft ab 1.5.2013 (dazu) Erläuterungen zum deutsch-französischen Abkommen über den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft (nach www.bmj.de) 1. Ausgangslage Ehen zwischen Angehörigen verschiedener Staaten sind heute keine Seltenheit mehr. Bei ca. 13 % der Eheschließungen (im Jahr 2006) und Ehescheidungen (im Jahr 2005) in Deutschland hatten die Ehegatten unterschiedliche Staatsangehörigkeiten. Im Jahr 2006 lag in Frankreich der Prozentsatz der Eheschließungen binationaler Paare bei 14,59 %. Außerdem beliefen sich die deutsch-französischen Ehen im Jahr 2003 in Frankreich auf 2 % aller binationalen Eheschließungen. Das eheliche Güterrecht regelt die rechtlichen Auswirkungen einer Eheschließung auf das Vermögen der Ehegatten, die vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten zueinander und die vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten zu Dritten. Die Bestimmung des Güterstandes ist nicht nur von Bedeutung für die Frage, wie die [...]
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