(Umgang / Hauptmenü ) (>Pflichten des Umgangsberechtigten / >Recht zum Umgang) (>§ 1684 im Kontext) 2. Welche Sanktionen drohen ihm? 1. Woran ist der betreuende Elternteil gebunden? a. Gesetzeslage: (a) § 1684 II 1 BGB: "Die Eltern haben alles ist zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt ..". (b) § 1684 II 2 BGB: "Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet". b. Bedeutung: Diese Wohlverhaltensklausel gilt für und gegen beide Elternteile (§ 1684 II 1 BGB) sowie entsprechend für und gegen weitere Umgangsberechtigte (§ 1684 II 2 BGB). c. Einzelne Pflichten des Betreuenden: (a) Unterlassung: (>Umgangstoleranz) (aa) Grundsätze: Er muss alles unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum Umgangsberechtigten beeinträchtigt (§ 1684 II BGB). Er darf den Umgang nicht weiter gehend beschränken, als das Gericht es dürfte (dazu). Wenn der Betreuende den Umgang [...]