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(>Regelung des persönlichen Umgangs) 1. Grundsatz: Der Umgang muss nicht stets "persönlich" erfolgen, das Umgangsrecht umfasst sämtliche Arten des Kontakts (mindestens Auskunft >dazu), Motzer FamRZ 2000,925. Eine Beschränkung auf mittelbaren Umgang bedarf besonderer Gründe (dazu). 2. Bestandteile des Umgangs: a. Tatsächlicher Umgang: Einschließlich gemeinsamen Urlaubs: >Dazu. b. Briefkontakt: Gelegentliche Briefkontakte sind auch bei starker Traumatisierung i.d.R. nicht schädlich, OLG Köln DRsp 2010/22494. Auch bei starker Ablehnung des Elternteils durch das Kind ist grds. die Zusendung von Briefen, Postkarten und Fotos zuzulassen, OLG Köln DRsp 2012/3170. Pro Monat ist grds. 1 Brief zuzulassen, OLG Frankfurt DRsp 2015/15704, OLG Koblenz DRsp 2016/17239. Ob eine Briefkontrolle seitens des anderen Elternteils zulässig ist, ist streitig; jedenfalls ist er zur Weiterleitung von Briefen des Kindes verpflichtet, Oelkers FuR 2000,98. Briefe sind unverzüglich [...]
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