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(>§ 1684 ff im Kontext) 3. Gerichtliche Ausgestaltung im Verhältnis zu Dritten 1. Geht solange das Recht zur tatsächlichen Betreuung über? a. Was ist tatsächliche Betreuung? Der Kreis der Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung während des Umgangs ist eng zu ziehen und umfasst Ernährung und Pflege des Kindes sowie die Gestaltung des Tagesablaufs, Rahm/ Künkel IIIB R.865. Entscheidungen über Kleidung und Hygiene des Kindes werden umfasst, OLG Brandenburg DRsp 2016/18540 = FamRZ 2017,217. b. Welche Befugnisse hat der Umgangs-Elternteil? (a) Entscheidungsrechte: Hinsichtlich des Orts und der Ausgestaltung des Umgangs ist der Umgangsberechtigte frei, soweit es nicht zu einer Gefährdung des Kindes kommt (so bei Verstoß gegen das JSchG), KG DRsp 2015/18090 = FamRZ 2016,389. Während des berechtigten Umgangs hat dieser Elternteil Befugnisse zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens und in Notfällen (§ 1687 I BGB >dazu); dies gilt gemäß § [...]
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