- Sachanträge
- Sachverständigengutachten
- Sachzuwendungen des Arbeitsgebers
- Sättigungsgrenze beim Ehegattenunterhalt
- Sättigungsgrenze beim Kindesunterhalt
- Selbstbehalt
- Sittenwidrige Ausnutzung eines Unterhaltstitels
- Sitzungsgelder
- Skatgewinne
- Sonderbedarf
- Sonn- und Feiertagszulagen
- Sozialgesetzbuch VIII: Unterhaltsrechtliche Bezüge
- Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt) nach dem SGB XII
- Sparzulage
- Spenden
- Spesen
- Spielbankgewinn
- Spiel/Spielschulden
- Splittingvorteil
- Schaden, Unterhalt als
- Scheidungsverbund
- Scheinvaterregress
- Schenkung, Rückforderung einer
- Schichtzulage
- Schlechtwettergeld
- Schlüsselgewalt (§ 1357 BGB)
- Schmerzensgeld
- Schulden
- Schwarzarbeit
- Schwerarbeit
- Schwerstbeschädigtenzulage nach dem BVG
- Steuerberatungskosten
- Steuererstattung
- Steuerklasse
- Steuernachzahlung
- Steuervorauszahlung
- Steuervorteile
- Stiefkinder
- Stipendium, Anrechnung auf den Unterhalt des studierendes Kindes
- Strafgefangener
- Straftat gegen den Arbeitgeber
- Streikgeld
- Studienkostenpauschale
- Stufenantrag (§ 254 ZPO)
- Grundsatz
- Schlüssigkeit
- Verfahren
- Sonderfragen
- Vollstreckung
- Verfahrenswert
- Weiterführende Literatur:
Stufenantrag (§ 254 ZPO)
Bei dem Stufenverfahren handelt es sich um einen gesetzlich geregelten Sonderfall der objektiven Antragshäufung nach § 113 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 260 ZPO (Zöller/Greger, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 254 Rdnr. 1). Sinn und Zweck des Stufenverfahrens ist es, einen der Höhe nach noch unbekannten und damit entgegen § 253 Abs. 2 ZPO nicht bestimmten Leistungsantrag mit den zur Bestimmung der Höhe erforderlichen Anträgen der Auskunftserteilung und Richtigkeitsversicherung zu verbinden. So wird es dem Gläubiger ermöglicht, den Unterhalt zu berechnen, und er wird in die Lage versetzt, das Verfahrensrisiko verlässlich einschätzen zu können (BGH v. 15.11.2017 – XII ZB 503/16, FamRZ 2018, 260). Der Vorteil besteht darin, dass sogleich mit Zustellung des Stufenantrags auch der noch unbestimmte Leistungsantrag rechtshängig wird (BGH v. 08.02.1995 – XII ZR 24/94, FamRZ 1995, 797). Im Unterhaltsrecht liegen dem Stufenverfahren die Unterhaltsbeziehungen der Beteiligten zugrunde. Das [...]
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