Auffahren auf stehendes Fahrzeug auf einer Landstraße
Denjenigen, der auf einer Landstraße auf ein stehendes Fahrzeug auffährt, trifft grundsätzlich die alleinige Haftung. Etwas anderes kann sich nur dann ergeben, wenn das stehende Fahrzeug an einer unübersichtlichen Stelle angehalten wird. Hier kann eine Mithaftung von 1/4 bis 1/2 je nach den Umständen des Einzelfalls gegeben sein.
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