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Auffahren auf stehendes Fahrzeug auf einer BAB

Auffahren auf stehendes Fahrzeug auf einer BAB

Kommt es zu einem Verkehrsunfall mit einem auf einer BAB stehenden Fahrzeug, ist eine Haftungsverteilung nach den Umständen des Einzelfalls vorzunehmen. Der fließende Verkehr muss grundsätzlich mit stehenden Fahrzeugen auf einer BAB nicht rechnen, vgl. § 18 Abs. 8 StVO. Auffahren auf vorausfahrendes Fahrzeug auf einer BAB Kommt es zu einem Auffahrunfall auf ein vorausfahrendes Fahrzeug auf einer Autobahn, ist eine Alleinhaftung des Auffahrenden gegeben.