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BVerwG
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»Ob ein Soldat, der die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer beantragt hat und sich weigert, Uniform anzuziehen und am Dienst teilzunehmen, wegen Nichtbefolgung entsprechender, ihm täglich erneut gegebener inhaltsgleicher Befehle mehr als einmal gemäß
»1. Die alleinige und uneingeschränkte Weisungsbefugnis der Bundesminister gegenüber allen Angehörigen ihres Ressorts ist ein zwingendes Gebot demokratisch-rechtsstaatlicher Verfassung. 2. Artikel 65 a GG stellt lediglich klar und sicher, daß dieses Weisu
»1. Ein gemäß § 100 AO vorläufig festgestellter Einheitswert ist dann im Bereich des Lastenausgleichsrechts als ein ohne Vorbehalt festgestellter Einheitswert zu behandeln, wenn im Zeitpunkt des Schadenseintritts kein Berichtigungsantrag gemäß § 225 Satz
»Die Anforderung einer Abgabe in der Form einer Rechnung (ohne Rechtsmittelbelehrung), die sich bei objektiver Würdigung des Erklärungsinhalts als eine zivilrechtliche Zahlungsaufforderung darstellt, ist kein Verwaltungsakt.«
»Der Ausschluß solcher Personen von der Gewährung des Härteausgleichs, die ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt in Gebieten haben, mit deren Regierungen die Bundesrepublik Deutschland keine diplomatischen Beziehungen unterhält, durch § 44 a Abs. 3 des
»Die vorläufige Dienstenthebung eines Soldaten auf Zeit, die zu einem Verlust der Berufsförderung führen würde, ist nur zulässig, wenn in dem Verfahren mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Entfernung aus dem Dienstverhältnis zu erwarten ist
»1. § 19 Abs. 2 Nr. 1 BBauG ist in seiner ersten Alternative nur erfüllt, wenn der Bebauungszweck in der Vertragsurkunde eindeutig offengelegt wird. 2. Einseitige Erklärungen, die nach dem Inhalt der Vertragsurkunde nicht erkennbar auch vom Erklärungswill
»Zur Zulässigkeit der Disziplinarmaßnahme der Ruhegehaltskürzung.«
»1. Zur Verfassungsmäßigkeit der Pflicht des Beamten (Richters), eine im öffentlichen Dienst erzielte Nebentätigkeitsvergütung an seinen Dienstherrn abzuliefern. 2. Zur Bemessung der abzuliefernden Nebentätigkeitsvergütung.«
»1. Für die Schadensberechnung eines durch Vertreibungsmaßnahmen in Verlust geratenen gewerblichen Unternehmens, das im Erwerbszeitpunkt vorübergehend stillgelegt war und das auch noch in dem Zeitpunkt ruhte, in dem der Betriebsinhaber (Erwerber) vertrieb
»Die Bundesbank kann gem. § 16 Abs. 1 Satz 1 BBankG bestimmte Gruppen von Kreditinstituten von der Reservepflicht ausnehmen und ihre Nostro-Guthaben der Reservepflicht unterwerfen. Die Ermächtigung der Bundesbank, Anordnungen über die Mindestreservehaltun
»a) An dem Verfahren vor dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes ist, wenn der anrufende Senat in einer Rechtsfrage von Entscheidungen mehrerer oberster Gerichtshöfe des Bundes abweichen will, außer dem anrufenden Senat nur der Senat be
»Der Wehrbeauftragte des Bundestages ist nicht befugt, auf gerichtliche Verfahren in Wehrbeschwerdesachen Einfluß zu nehmen.«
»Zur Beweiswürdigung medizinischer Fragen des Grades der Erwerbsminderung und divergierender medizinischer Gutachten.«
»Zur Berechnung des Unterhaltsbeitrages im Falle der Umschulung im Rahmen der Kriegsopferfürsorge.«
»1. Die Aufnahme von Mitteilungen in Strafsachen in die Personalakten und die Eintragung mitgeteilter Verbrechen und Vergehen in die Disziplinarbücher sind rechtmäßig. 2. Die Behandlung solcher Mitteilungen innerhalb der Bundeswehr ist grundsätzlich recht
»Zu den Voraussetzungen, unter denen eine dienstinterne Weisung an eine nachgeordnete militärische Stelle ausnahmsweise von dem betroffenen Soldaten bei dem Wehrdienstgericht angefochten werden kann.«
Notwendige Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Errichtung eines Ersatzbaues an Stelle einer bestandsgeschützten Altbebauung; Fehlende Kompensationsmöglichkeit bei Anwendung des § 35 Abs. 2 und 3 BBauG
»Auch in unbeplanten Gebieten, die erst nach dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes erschlossen werden, ist beim Verteilungsmaßstab der unterschiedlichen Nutzung im Sinne von § 131 Abs. 3 BBauG zu entsprechen. Dabei muß auch der etwaigen Verschiedenheit
Konkretisierungserfordernis bei Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche [hier: Kinderspielplatz]; Nachbarrechtlicher Abwehranspruch
Luftverkehrsrechtliche Genehmigung eines Flughafens [München II, Franz-Josef-Strauß] - Verhältnis von Luftverkehrsrecht zum Raumordnungsrecht und Landesplanungsrecht; Vorläufiger Rechtsschutz für die betroffenen Gemeinden
»Zum Begriff der Gegenstandsloswerdens im Sinne des § 20 Abs. 3 WBO.«
»1. Der Grundsatz der 'perpetuatio fori' ist auf das gerichtliche Wehrbeschwerdeverfahren entsprechend anzuwenden. 2. Die Verweisung einer Sache innerhalb der Wehrdienstgerichtsbarkeit bedarf des Antrags. 3. Wehrbeschwerdesachen, die rechtsfehlerhaft vom
Bau- oder Bebauungsgenehmigung für den Nichteigentümer eines Grundstücks
Fehlende Urkundenqualität i.S. von § 580 Nr. 7b ZPO der Begründungsabschrift eines Bebauungsplans
»Zur Entlassung eines Wehrpflichtigen aus der Bundeswehr, wenn nach dem bisherigen Verhalten durch sein Verbleiben in der Bundeswehr die militärische Ordnung ernstlich gefährdet würde.«
»Ein Einberufungsbescheid, der unter Verletzung der Sollvorschrift des § 13 Abs. 4 Satz 3 Musterungsverordnung die Vierwochenfrist unterschreitet, ist in aller Regel rechtswidrig und auf Rechtsbehelf aufzuheben. Eine Heilung des Mangels ist dann nicht mög
Ahndung von Haschischerwerb durch einen Soldaten außerhalb des Dienstes
Nachbarschützende Wirkung bauplanungsrechtlicher Festsetzungen über die Zahl der Vollgeschosse
Eigenanteil der Gemeinde am Erschließungsaufwand bei Übertragung der Erschließung durch Vertrag auf einen Dritten; Einwand des Fehlens eines Bebauungsplans
Sonstige Nutzungen, die von § 29 nicht erfaßt werden, können dennoch durch Festsetzungen eines Bebauungsplans geregelt werden, weil diese als Rechtsnormen aus sich heraus wirken. Es können daher auch negative Festsetzungen im Bebauungsplan enthalten sein,
»1. Nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 BBauG darf das Bauland mit einer Tragweite selbständig festgesetzt werden, die solche sonstigen Nutzungen ausschließt, welche a) die Verwirklichung des Planes verhindern oder wesentlich erschweren; b) dem - unter Umständen vom St
([Un-] Zuständigkeit zur Erteilung einer Baugenehmigung) § 36 Abs. 1 Satz 1 BBauG schreibt lediglich vor, daß über die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Baugenehmigungsverfahren 'von der Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde' entschieden w
»Auf das wiederaufgelebte Witwengeld sind auch auf Geldrente gerichtete Ansprüche des privaten Rechts anzurechnen (Fortführung von BVerwGE 31, 197).«
»Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung des Bestehens oder Nichtbestehens eines bürgerlich-rechtlichen Unterhaltsanspruches als Voraussetzung für allgemeine Leistungen zur Sicherung des Unterhalts der Ehefrau während des Wehrdienstes ist der Zeitpunkt
»Die Zwölfmonatsfrist für den Ersatz von Aufwendungen für Verpflichtungen aus einem Bausparvertrag beginnt nicht erst mit dem Zeitpunkt, zu dem nach den Vertragsbedingungen die Abschlußgebühr oder der erste laufende Beitrag zu zahlen war, sondern mit der
»Auf den Erwerber eines entzogenen Grundstücks, dessen erbrachte Gegenleistung den zulässigen Höchstpreis oder 90 % des Verkehrswertes des Grundstücks nicht erreicht, weil er den Kaufpreis gem. §§ 459 Abs. 1, 462 BGB gemindert hat, ist § 2 Abs. 2 der 7. F
»1. Der Grundsatz des bürgerlichen Rechts, daß durch den Erbfall keine Vereinigung von Forderung und Schuld eintritt, wenn ein Gläubiger oder Schuldner Miterbe nach dem Schuldner oder Gläubiger geworden ist, wird durch die in § 6 Abs. 1 FG getroffene Rege
»Die Vorschrift des § 1 Abs. 2 Nr. 4 der 11. FeststellungsDV, daß für die Umrechnung langfristiger Verbindlichkeiten im Sinne des § 12 Abs. 3 FG der Zeitpunkt der Entstehung der Verbindlichkeit maßgebend ist, ist ermächtigungsgedeckt.«
Zulässigkeit einer Fischzucht im Außenbereich
Wohnfloß als bauliche Anlage
»Ob eine teils im dienstlichen, teils im außerdienstlichen Bereich begangene fortgesetzte Handlung gegen die Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten verstößt, ist einheitlich nach § 17 Abs. 2 Satz 1 SG zu beurteilen.«
»§ 10 Abs. 2 WahlO-PersVG Rheinland-Pfalz enthält einen allgemeinen Grundsatz über die Behandlung von Wahlvorschlägen, die aus irgendeinem Grunde ersichtlich ungültig sind. Enthält ein Wahlvorschlag einen offensichtlich nicht wählbaren Bewerber, so ist er
»1. Die Erlaubnis zum Betrieb eines Gewerbes (hier: eines Gaststättengewerbes) darf widerrufen werden, wenn der Gewerbetreibende seinen Pflichten gegenüber dem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) beharrlich nicht nachgekommen
Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen die Genehmigung der Erweiterung eines Gewerbebetriebs; 'Situationsgebundenheit' des Grundeigentums
»Zur Rechtmäßigkeit der Versagung eines zwecks Teilnahme an einer politischen Demonstration beantragten Sonderurlaubs, insbesondere zum Verhältnis der Grundrechte auf freie Meinungsäußerung und auf Versammlungsfreiheit zu den hergebrachten Grundsätzen des
»1. Vereinbaren die Teilnehmer an einem Flurbereinigungsverfahren privatrechtlich einen Tausch von zugeteilten Flurstücken, so können sie von der Flurbereinigungsbehörde keinen Ausgleich für eine dadurch eingetretene Minderung der Abfindung verlangen. Das
»1. Erhöhte Aufwendungen für den Wegebau, die durch ungünstige Geländeverhältnisse in einzelnen Teilen des Verfahrensgebiets bedingt sind, müssen grundsätzlich von allen Teilnehmern getragen werden. 2. Ein Teilnehmer kann nur die Ausführung solcher Ausbau
»1. Eine auf Richtlinien und ihrer ständigen Anwendung beruhende Ermessensbindung kann aus sachgerechten Gründen jedenfalls mit Wirkung für die Zukunft beseitigt werden, wenn Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes nicht entgegenstehen. 2. Der Grundsatz des
»Gegen einen Zeitsoldaten kann auch ein bis in die Zeit nach seinem Ausscheiden aus der Bundeswehr wirkendes Beförderungsverbot verhängt werden.«
»Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Wehrpflichtiger, der neben seinem Hauptberuf landwirtschaftlich tätig ist, die Zurückstellung wegen Unentbehrlichkeit in dem eigenen landwirtschaftlichen Betrieb fordern kann.«
»Als Vermögen des unmittelbar Geschädigten am 21. Juni 1948 (§ 249 Abs. 1 Satz 2 LAG) ist nicht das Vermögen anzusehen, das der unmittelbar Geschädigte nach der Schädigung und vor dem 21. Juni 1948 im Wege der vorweggenommenen Erbfolge weggegeben hat. Die
»1. § 12 Abs. 3 Satz 2 FG ist eine Anrechnungsvorschrift zugunsten des Altenteilsverpflichteten; sie ist auf die Berechnung des Anspruchs des Altenteilsberechtigten nach § 17 Abs. 4 FG nicht anwendbar. 2. Der Kapitalwert des Anspruchs des Altenteilsberech
»1. Die Vorschriften der Bundesdisziplinarordnung über den gesetzlichen Ausschluß eines Richters, ehrenamtlichen Richters, Untersuchungsführers oder Verteidigers sind erschöpfend und einer erweiternden Auslegung, so auch unter dem Gesichtspunkt einer Pers
»Setzt das Verwaltungsgericht nach zulässiger Erhebung der Untätigkeitsklage das Verfahren aus und lehnt die Behörde innerhalb der ihr vom Gericht gesetzten Frist die Vornahme des beantragten Verwaltungsakts ab, so ist die gerichtliche Sachentscheidung er
»Bei erfolglosem Rechtsmittel können dem Soldaten die ihm erwachsenen notwendigen Auslagen nicht erstattet werden.«
»Für die Versorgung eines in ein kirchliches Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommenen Beamten z. Wv. steht der öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft nicht ein Ausgleichsanspruch gegen den nach dem Gesetz zu Artikel 131 GG zuständigen Träger de
»Bei Beschwerden gegen Entscheidungen des Vorsitzenden der Truppendienstkammer hat über eine Abhilfe nach § 109 Abs. 3 Satz 1 WDO die Truppendienstkammer und nicht ihr Vorsitzender allein zu entscheiden.«
»1. Zum Begriff der militärischen Ordnung. 2. Neben der strafgerichtlichen Verurteilung eines Rechnungsführers wegen Trunkenheit am Steuer ist die Verhängung einer Disziplinarmaßnahme nach § 8 Satz 1 WDO regelmäßig nicht zusätzlich erforderlich, um die mi
»Die im Lande Nordrhein-Westfalen aus religiösen Gründen für die Kinder jüdischen Glaubens und der Sieben-Tags-Adventisten allgemein vorgesehene Befreiung vom Schulbesuch an Samstagen ist verfassungsrechtlich zulässig. Unter dem Gesichtspunkt des Gleichhe
»Die Befolgung eines Befehls rechtfertigt den Ungehorsam gegen einen anderen dem Befehlsempfänger bekannten Befehl im Regelfall nur dann, wenn der Soldat den zweiten Befehlsgeber auf den entgegenstehenden ersten Befehl hingewiesen hat. Eine solche Gegenvo
»1. Zu den Anforderungen, die beim Vorwurf des Schuldenmachens an eine Anschuldigungsschrift zu stellen sind. 2. Der Bundesdisziplinaranwalt kann seine Zustimmung zur Ausdehnung der Untersuchung auch stillschweigend erteilen. 3. Hält das Disziplinargerich
»1. Zur Ausweisung eines Ausländers mit deutschem Ehegatten (Änderung der Rechtssprechung). 2. Zur Auslegung von § 12 Abs. 1, 3 und 4 AufenthG/EWG.«
»Gegen die Ausweisung eines Ausländers ist auch dessen deutscher Ehegatte klagebefugt.«
»Zur Erteilung eines Fremdenpasses an einen Ausländer mit deutscher Ehefrau und ehelichem Kind.«
»Zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an eine ausländische Großmutter, die ihre in einer ausländischen Arbeitnehmerfamilie aufwachsenden Enkelkinder betreuen soll.«
»1. Zur öffentlichen Ankündigung der Veranstaltung eines Wanderlagers zum Vertrieb von Waren. 2. Die Veranstaltung eines Wanderlagers darf einem anderen als dem Veranstalter untersagt werden, wenn dieser der Behörde unbekannt ist und jener durch sein Auft
»Die Kontingentierung der Genehmigungen für den Güterfernverkehr und das grundsätzliche Verbot, weitere Genehmigungen vor Unterschreitung der durch Rechtsverordnung festgelegten Höchstzahlen zu erteilen, sind nach wie vor gerechtfertigt (im Anschluß an BV
»Teilpersonalversammlungen, die für räumlich entfernt liegende Teildienststellen abgehalten werden, dürfen nur von den dort beschäftigten Bediensteten und dem Personalratsvorsitzenden als dem Leiter der Versammlung besucht werden. Mitglieder des Personalr
»Es genügt nicht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Ersatzzustellung gemäß § 182 ZPO, wenn die schriftliche Mitteilung über die Niederlegung des zuzustellenden Schriftstücks bei der Postanstalt auf dem Küchentisch in der Wohnung des Empfängers hinte
»1. Zur Frage der Anwendbarkeit des Art. 6 Abs. Satz 1 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten im Disziplinarverfahren. 2. Ein Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot im Disziplinarverfahren kann regelmäßig nicht das Erfordernis e
»Das Verwertungsverbot des § 49 Abs. 1 BZRG steht der Berücksichtigung einer getilgten oder tilgungsreifen strafgerichtlichen Vorstrafe im Disziplinarverfahren jedenfalls dann entgegen, wenn die wegen desselben Sachverhalts verhängte Disziplinarmaßnahme g
»Zum Vertreter des Vorsitzenden einer Kammer des Bundesdisziplinargerichts kann auch ein der Kammer angehörender 'weiterer Richter' im Sinne des § 50 Abs. 3 BDO bestimmt werden.«
Voraussetzungen für die Fortgeltung von vor Inkrafttreten des BBauG Bestehenden bauplanungsrechtlichen Regelungen
Rechtliche und tatsächliche Bebaubarkeit eines Grundstücks als Voraussetzung für eine Beitragspflicht
Ist ein Grundstück erschlossen i.S. des § 131 Abs. 1, aber nicht oder noch nicht bebaubar, so ist es bei der Verteilung nach § 131 zu berücksichtigen, kann aber noch nicht zum Erschließungsbeitrag herangezogen werden.
Bodenverkehrsgenehmigung bei bestehender Veränderungssperre
»Zu den Voraussetzungen, unter denen der Bundesdisziplinaranwalt einen Sachverhalt wirksam anschuldigen kann, der von einem bindenden Strafurteil abweicht.«
»Zu den förmlichen und sachlichen Voraussetzungen für die Überleitung von bürgerlich-rechtlichen Unterhaltsansprüchen zum Ersatz für geleistete Sozialhilfe.«
»Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Gleichstellung Behinderter zur Sicherung ihres Arbeitsplatzes erfolgen darf und inwieweit der Betrieb am Gleichstellungsverfahren beteiligt werden soll und gegen eine Gleichstellung den Rechtsweg beschreiten k
»Zur örtlichen Zuständigkeit der Kriegsopferfürsorgebehörden bei Anstaltsaufnahme.«
»Verkehrsverstöße, die seit Inkrafttreten des neuen Ordnungswidrigkeitenrechts (1968) im Verwarnungsverfahren gerügt werden können, bleiben grundsätzlich bei der Prüfung der Eignung eines Kraftfahrers auch dann unberücksichtigt, wenn sie unter früherem Re
Begriff 'zum Anbau bestimmt' [§ 127 Abs. 2 Nr. 1 BBauG]; Vorliegen einer Erschließßungsanlage [Sammelstraße]
»1. Die Heranziehung der Mitglieder eines niedersächsischen Wasserverbands (Unterhaltungsverbands) zu den Kosten für die Unterhaltung von Gewässern zweiter Ordnung nach dem sogenannten Flächenmaßstab - ohne Stufung nach Qualität und Ertrag des Bodens - is
»1. Die Satzung eines niedersächsischen Wasserverbands (Unterhaltungsverbands) unterliegt keinen bundesrechtlichen Bedenken, wenn sie für die aus dem Beitragsmaßstab möglicherweise folgende sachliche Härte keinen Billigkeitserlaß vorsieht. 2. Die rechtlic
»Die Zulassung der Revision durch das Berufungsgericht bindet das Revisionsgericht nicht, wenn ein gesetzlicher Zulassungsgrund fehlt und dieser Mangel zwar nicht offensichtlich ist, aber darauf beruhen kann, daß das Berufungsgericht den Beschwerdegegner
»Zu den Voraussetzungen der Verpflichtung eines Berufssoldaten, die von der Bundeswehr aufgewendeten Kosten einer Fachausbildung zu erstatten.«
»Zu der Frage, ob den aus der Bundeswehr ausgeschiedenen Unteroffizieren und Mannschaften auf Zeit Fachausbildung auf Kosten des Bundes zu gewähren ist, wenn sie zwar auf die Dauer von mindestens vier Jahren in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit
»1. Für die Anfechtung der Auswahl eines Buchpreises nach erfolgreicher Teilnahme am Wettbewerb 'Winterarbeiten' der Bundeswehr ist der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten gegeben. 2. Gegen die Pflicht eines militärischen Vorgesetzten aus § 15 Abs. 4 SG,
»Wird das vorinstanzliche Urteil im Revisionsverfahren aus materiell-rechtlichen Gründen aufgehoben und die Sache an die Vorinstanz zurückverwiesen, so hat diese bei einer unveränderten Sach- und Rechtslage bei ihrer neuen Entscheidung davon auszugehen, d
»1. Bei Anwendung des § 1 Abs. 4 der 7. FeststellungsDV ist Erwerber im Sinne der Verordnung jede Person - sei es Erst-, Vor- oder Nacherwerber -, die Eigentümer der entzogenen Wirtschaftsgüter in dem Zeitpunkt war, in dem diese durch Vertreibungsmaßnahme
»1. Die Frage, ob zusammenhängende Grundstücksflächen, die im Grundbuch als ein Grundstück eingetragen sind, bewertungs- und feststellungsrechtlich als ein Grundstück oder als mehrere wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens anzusehen sind, ist nach d
»Die verwaltungsgerichtliche Feststellung, daß auf Grund des im Jahre 1947 veröffentlichten Entwurfs zu einem jugoslawischen Erbgesetz trotz Aufhebung des vorher geltenden ungarischen Erbrechts dieses für die Bestimmung der Erbfolge - und damit der Geschä
»1. Bewertungsstichtag bei der Feststellung des Ersatzeinheitswertes im Rahmen der Schadensfeststellung für entzogenes Betriebsvermögen gemäß § 6 Abs. 1 der 7. FeststellungsDV, § 12 Abs. 2 FG ist der 1. Januar des Jahres, in dem die Entziehung stattgefund
»1. Ein Kollegialgericht darf über ein Ablehnungsgesuch in der bisherigen Besetzung, d. h. ohne Ausscheiden des Abgelehnten, nur entscheiden, wenn es ausschließlich die Zulässigkeit des Gesuchs prüft und eine der Voraussetzungen für die Verwerfung wegen U
Begriff des 'Ortsteils' i.S. der §§ 19, 34 BBauG
Bindungswirkung von Bebauungsgenehmigungen als irrevisible Frage des Landesrechts
Zulässigkeit von Außenbereichsvorgaben; Gebäude mit rund 75 m3 umbauten Raum
Folgen des Fehlens eines Einrichtungsprogramms in der Erschließungssatzung
»Zur Frage des Streitgegenstandes und des Rechtsmittelzuges bei Ausweisbegehren für Schwerbeschädigte und Schwerbehinderte, insbesondere zum Zwecke der unentgeltlichen Beförderung im Nahverkehr.«
Berücksichtigung der Rechtsänderung durch Inkrafttreten eines Bebauungsplans während des Verwaltungsstreitverfahrens
»Lehnt die oberste Landesbehörde dem Antragsteller gegenüber die Zulassung einer beantragten Maßnahme der Häftlingshilfe im Wege des Härteausgleichs ab, so ist nicht der Verwaltungsrechtsweg, sondern der Sozialrechtsweg gegeben, wenn sie hierbei als eine
»Maßnahmen der Häftlingshilfe können im Wege des Härteausgleichs zugelassen werden, wenn Deutsche ein Schicksal erlitten haben, das demjenigen eines politischen Häftlings so rechtsähnlich ist, daß die Versagung von Leistungen der Häftlingshilfe nach den U
Grundstücksbegriff im Erschließungsbeitragsrecht; Zugrundelegung einer Grundstückseinheit
»Die Verpflichtungsklage, mit der die Zulassung zum Studium auf Grund einer für ein Semester eingerichteten Bewerbung begehrt wird, erledigt sich nicht mit dem Ende dieses Semesters; für die Entscheidung über die Verpflichtungsklage ist die Sach- und Rech
Die von der Verwaltungsbehörde an einen Fahrzeughalter gerichtete Androhung, im erneuten Falle eines Verkehrsverstoßes durch einen nicht feststellbaren Fahrer seines Fahrzeugs ihm die Verpflichtung eines Fahrtenbuches aufzuerlegen, ist sowenig ein belaste
»1. Der Wegfall der Nachversicherung (vgl. §§ 72, 72 a G 131) bei Erwerb eines Versorgungsanspruches infolge Änderung des Gesetzes zu Art. 131 GG (hier: Streichung der Meldefrist) ist nicht von einem Antrag abhängig. 2. In diesem Fall besteht auch kein Wa
»Die im Wehrpflichtgesetz normierte Zulassung der von den Kirchen beauftragten Personen zur unentgeltlichen Vertretung von Wehrpflichtigen vor den Prüfungsgremien für Kriegsdienstverweigerer ist nicht beschränkt auf die Vertretung von Mitgliedern der auft
»Die Vorschrift des § 3 Abs. 3 der 7. FeststellungsDV ist insoweit durch die gesetzliche Ermächtigung des § 359 Abs. 2 Satz 1 LAG gedeckt, als sie bei der Berücksichtigung des Währungsstichtagsvermögens solche Verfolgten begünstigt, die sich nach Entziehu
»1. Der Endgrundbetrag der lastenausgleichsrechtlichen Hauptentschädigung darf nur um solche Entschädigungszahlungen gekürzt werden, die auf Grund von anderen bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften für denselben Schaden gewährt worden sind, der den G
Es ist daran festzuhalten, daß bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Fahrerlaubnisentziehung die bei Abschluß des Verwaltungsverfahrens bestehende Sach- und Rechtslage maßgebend ist.
Auch ein Folgekostenvertrag ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, für den der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist.
Rechtsweg bei Streitigkeit um einen sog. Folgekostenvertrag
»1. Die im Lande Nordrhein-Westfalen geltende Regelung, daß das Fach Religionslehre an den Gymnasien versetzungserhebliches wissenschaftliches Fach ist, verstößt nicht gegen das Grundgesetz. 2. Das Grundgesetz gebietet nicht, daß der Religionsunterricht b
»1. Zur Verjährung und zur Erhebung der Verjährungseinrede hinsichtlich beamtenrechtlicher Versorgungsansprüche, die auf der Grundlage von Wiedergutmachungsentscheidungen gewährt werden (im Anschluß an BVerwGE 23, 166). 2. Zur gerichtlichen Überprüfung vo
»Anträge von Beamten, Teile ihrer Dienstbezüge von einem bestimmten Zahlungstermin an vermögenswirksam anzulegen, müssen dem Dienstherrn so rechtzeitig vorgelegt werden, daß er sie ohne unzumutbaren Verwaltungsaufwand noch vor diesem Zahlungstermin bearbe
»1. Ein Fernsprechteilnehmer hat keinen Anspruch darauf, dem gleichen Ortsnetz zugeteilt zu bleiben, an das er zuerst Anschluß hatte. 2. Die Ausführungsbestimmungen zur Fernsprechordnung sind verbindliche Rechtsnormen. 3. Die Ortsnetzabgrenzung liegt im E
Kirchenaustritt und Beendigung der Kirchensteuerpflicht
»Ist die fehlerhafte Behandlung des von einem Kriegsdienstverweigerer im Widerspruchsverfahren gestellten Antrages auf Terminsverlegung mitursächlich dafür gewesen, daß die Verhandlung vor der Prüfungskammer in Abwesenheit des Antragstellers stattgefunden
»Wird nach dem in § 8 BFG bestimmten Zeitpunkt im Schadensgebiet eine Verbindlichkeit auf Grund rechtlicher Verpflichtung oder infolge tatsächlichen Zwanges getilgt, so ist diese Verbindlichkeit im Rahmen der gemäß § 15 Abs. 1 BFG gebotenen Anwendung des
»Das Verwertungsverbot des § 49 Bundeszentralregistergesetz steht der Verwertung des Sachverhalts, der der zu tilgenden Verurteilung zugrunde liegt, nicht entgegen, wenn nach Durchführung disziplinarer Vorermittlungen wegen des gleichen Sachverhalts das V
»Der für eine Überzahlung verantwortliche Beamte kann bei leichter Fahrlässigkeit nicht haftbar gemacht werden, wenn der Rückforderungsanspruch gegen den Zahlungsempfänger infolge Ablaufs der tarifvertraglich vereinbarten Ausschlußfristen (vgl. § 70 Abs.
»Der Ehebruch mit der Frau eines Kameraden wird der disziplinaren Beurteilung nicht dadurch entzogen, daß die Partner des Ehebruchs nach Scheidung ihrer bisherigen Ehen einander heiraten.«
»Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen der Sportunfall eines Beamten als Unfall bei einer 'dienstlichen Veranstaltung' im Sinne des § 135 Abs. 2 Nr. 3 BBG gelten kann (im Anschluß an das Urteil vom 19. April 1967 - BVerwG VI C 96.63 - [ZBR 1968, 84]).«
»1. Feststellungen im Tatbestand und in der rechtlichen Begründung eines im Wehrbeschwerdeverfahren ergangenen Bescheides, deren Richtigkeit bestritten wird, stellen als solche - vom Fall der erstmaligen Beschwerung eines Dritten abgesehen - grundsätzlich
»Im öffentlichen Recht ist auf eine durch einen Schluß- (End- oder Datums-)termin begrenzte Frist § 193 BGB sinngemäß anwendbar, wenn nicht im jeweils einschlägigen Gesetz Sondervorschriften enthalten sind oder der Sinn des einschlägigen Rechts entgegenst
»1. Obgleich die Wehrbeschwerdeordnung bis zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts durch Gesetz vom 21. August 1972 eine Erstattung der durch Beiziehung eines Rechtsanwalts im Beschwerdeverfahren und im anschließenden truppendienstgerichtlichen Verfahren
Der Begriff der baulichen Anlage gehört dem Bundesrecht an und ist eigenständig gegenüber dem Bauordnungsrecht der Länder. Der bundesrechtliche Begriff der baulichen Anlage setzt sich aus zwei Elementen zusammen: einem verhältnismäßig weiten Begriff des B
Begriff der baulichen Anlage; Wohnboot im Außenbereich
»Wird innerhalb der Widerspruchsfrist mehrmals Widerspruch eingelegt, so kann, solange nicht über den Widerspruch als solchen entschieden worden ist, eine frühere Widerspruchseinlegung zurückgenommen werden mit der Folge, daß sich der Lauf der einjährigen
»Ein Rechnungsführer verletzt seine Fürsorgepflicht als Vorgesetzter, wenn er durch unrichtige oder unterlassene Verbuchung eingezogener Gelder die einzahlenden Soldaten der Gefahr einer nochmaligen Inanspruchnahme aussetzt.«
»Das Grundgesetz verlangt die Einrichtung von Externen-Prüfungen an der Universität nicht.«
»Zu den Voraussetzungen für die Gewährung von Trennungsbeihilfe.«
Rechtskraftwirkung der Urteilsgründe einer Berufungsentscheidung
»Zur Zulassung der Bauart eines Geldspielgerätes durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt.«
»Die Notwendigkeit einer zusätzlichen disziplinaren Pflichtenmahnung im Sinne des § 14 BDO kann nur dann bejaht werden, wenn im Einzelfalle aus der Persönlichkeit des Beamten oder aus der Tat Schlüsse auf sein etwaiges Versagen auch im dienstlichen Bereic
Zulässigkeit einer Ausflugsgaststätte im Außenbereich
»Bei Prüfung des § 14 BDO anläßlich der Trunkenheitsverfehlung eines Beamten kann die Entziehung seines Dienstführerscheins durch die Dienstbehörde wegen einer früheren Trunkenheitsfahrt auch dann berücksichtigt werden, wenn die deshalb verhängte Kriminal
Erschließungsbeitragspflicht und Satzungserlaß
Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich
Umfang der Begründungspflicht für Bebauungspläne
»Zur Aufklärungspflicht der Musterungskammer nach Anfechtung einer Musterung 'nach Augenschein' (im Anschluß an BVerwGE 11,75).«
»1. Wird im militärischen Bereich der Bundeswehr das Ergebnis einer Prüfung oder eines Lehrganges zulässigerweise nicht durch Zusammenfassung der Einzelnoten zu einer Abschlußnote (Durchschnittsnote), sondern nach Platzziffern und Platzziffergruppen bewer
Vertrauensschutz auf eine Bodenverkehrsgenehmigung nach Fristablauf
»Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Einbehaltungsbetrag nach § 92 Abs. 1 BDO erhöht werden kann.«
»Zur Auslegung des § 45 Abs. 1 Nr. 1 FlurbG; hier: Unzulässige Belastung eines Hofgrundstücks mit einem Wegerecht zugunsten des Nachbargrundstücks.«
»1. Beisitzer am Flurbereinigungsgericht können auch Altenteiler sein, die ihren Hof übergeben haben und sich auf die Bewirtschaftung ihres Vorbehaltlandes beschränken. 2. Zur Mitwirkung eines an das Flurbereinigungsgericht versetzten Beamten der Kulturve
»Zur Frage der Ersatzzustellung im Geschäftslokal des Adressaten bei Poststücken, die an die Privatadresse gerichtet sind. Zur Frage, wer zustellungsrechtlich bei einer GmbH als Gewerbetreibender anzusehen ist. Zur Frage, inwieweit Verfahrensbeteiligte si
»Der besondere Aufwand, der durch den Besuch eines blinden Schülers in einer auswärtigen (Heim-)Schule für Blinde und Sehbehinderte entsteht, steht nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausbildung i. S. des § 10 Abs. 5 AföG. Die Ausbildungsförderung
Erforderlichkeit eines Bebauungsplans bei einer Erschließungsanlage an der Grenze zwischen Innen- und Außenbereich
»Für die Zulässigkeit des förmlichen Disziplinarverfahrens ist der Status des Beamten im Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens maßgebend.«
»Zum Zweck der Disziplinarmaßnahme der Dienstgradherabsetzung.«
»Steht beiden Elternteilen im Zeitpunkt der Geburt eines nachgeborenen Kindes sowohl das Recht der Personensorge als auch das der gesetzlichen Vertretung für das Kind zu, ist jedoch nur ein Elternteil Vertriebener, so erwirbt das Kind die Vertriebeneneige
»Die Erlaubnis zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten beschränkt sich für die nicht im Schriftverkehr ausgeübte Betätigung des Rechtsbeistandes grundsätzlich auf den Ort seines Geschäftssitzes; der Rechtsbeistand ist daher ohne besondere Erlaubnis ni
»Kein Rechtsschutzinteresse für die Klage eines nachträglich als 'dauernd untauglich' ausgemusterten Kriegsdienstverweigerers; Unwirksamkeit der im Prüfungsverfahren ergangenen ablehnenden Sachbescheids.«
»Bei einer Gesetzesänderung ist die Frage der Pflichtwidrigkeit des Verhaltens eines Soldaten unter Beachtung des Rückwirkungsverbots (Art. 103 Abs. 2 GG) nach dem zur Zeit der Entscheidung geltenden Recht zu beurteilen.«
»Die Regelung der §§ 6 Abs. 4 RepG und 14 Abs. 1 Satz 2 LAG, daß Nichtantrittsschäden lediglich bei Erbfällen vor dem 1. Januar 1969 feststellungsfähig sind, verstößt weder gegen den Gleichheitssatz noch gegen das Rechtsstaatsprinzip.«
Formbedürftigkeit von vor Inkrafttreten des BBauG abgeschlossenen Erschließungsverträgen
»Säumniszuschläge für verspätet geleistete Vorauszahlungen auf die Gewerbesteuer sind auch dann zu entrichten, wenn später die Steuerschuld durch Vorauszahlungsanpassung oder durch endgültigen Veranlagungsbescheid auf einen niedrigeren Betrag als die Summ
»Unter dem Begriff der Tage in § 61 Abs. 4 PersVG sind nur Arbeitstage zu verstehen.«
»Zur Frage, wann ein wichtiger Grund für eine längere Beurlaubung ohne Dienstbezüge im Sinne des § 9 Soldatenurlaubsverordnung i. V. m. § 13 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über den Sonderurlaub für Bundesbeamte und Richter im Bundesdienst gegeben ist.«
Koppelungsverbot für die Zulässigkeit verwaltungsrechtlicher Verträge
(Folgen-)Beseitigungsanspruch, Verhältnis zum privaten Recht, Errichtung einer öffentlichen Kläranlage
Nichtigkeit der Satzung wegen Fehlens unterschiedlicher Verteilungsmaßstäbe für verschiedenartig nutzbare Gebiete
»Der Wechsel der behördlichen Zuständigkeit während eines anhängigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bewirkt - auch im Revisionsverfahren - einen gesetzlichen Parteiwechsel.«
»Zur Hinzuziehung psychologischer Sachverständiger in Kriegsdienstverweigerungssachen.«
»Ein Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren ist nicht verpflichtet, seine nach § 21 Abs. 3 FlurbG erfolgte Bestellung zum Vorstandsmitglied anzunehmen.«
»Die Tuberkulosehilfe, die im öffentlichen Dienst stehenden Personen und Versorgungsempfängern des öffentlichen Dienstes zu gewähren ist, ist materiellrechtlich dem Sozialhilferecht zuzuordnen. Erfüllt ein Land die ihm nach § 127 Abs. 6 BSHG obliegende Ve
»1. Zur Abgrenzung der Ermessenskontrollbefugnis des Gerichts bei Entscheidungen über die Ausschließung von allen Ausgleichsleistungen. 2. Zur Revisibilität völkerrechtlicher Vereinbarungen (hier: Finanzvertrag zwischen der Bundesrepublik und dem Königrei
»1. Der allgemein zur Regelungsbedürftigkeit der öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisse im Sinne des Art. 131 GG führende Gesamtvorgang begann für die im öffentlichen Dienst in Rumänien beschäftigten Volksdeutschen bereits mit der Kapitulation Rumänien
»Bei der Anfechtung der Wahl eines Präsidiums ist Verfahrensbeteiligter nicht der Wahlvorstand, sondern das aus der Wahl hervorgegangene Präsidium. Auch wenn an einem Gericht ein personelles Übergewicht von Vorsitzenden Richtern besteht, setzt sich das Pr
Zulässigkeit eines Wohnhauses im Außenbereich bei Streubauweise als herkömmlicher Siedlungsform
»§ 18 Bundesvertriebenengesetz in seiner jüngsten Fassung verpflichtet die Ausweisbehörde zur Einziehung des Ausweises auch dann, wenn der Ausweis infolge unrichtiger Anwendung der im Bundesvertriebenengesetz geregelten Ausstellungsvoraussetzungen auf den
»Feststellungen des Disziplinargerichts in einem Antragsverfahren wegen Verlustes der Dienstbezüge sind für das Disziplinargericht in dem nachfolgenden förmlichen Disziplinarverfahren wegen Fernbleibens vom Dienst nicht binden.«
»1. Eine rechtmäßige politische Meinungsäußerung eines Soldaten kann nur in ganz besonderen Ausnahmefällen als dienstlicher Grund für eine Versetzung anerkannt werden. 2. Die Annahme eines derartigen Ausnahmefalles setzt voraus, daß die Äußerung die diens
Aufrechnung gegen eine Erschließungsbeitragsforderung
Absetzbarkeit von vor Inkrafttreten des BBauG nach Landesrecht bezahlten Erschließungskosten; Begriff der Urkunde i.S. von § 153 VwGO
Ein Wohnwagenanhänger nimmt nur dann als parkendes Fahrzeug am ruhenden Verkehr teil, wenn er mit dem Zugfahrzeug verbunden ist.
»Einem unabhängigen Wahlkreisbewerber für den Bundestag steht ein Anspruch auf Wahlkampfkostenerstattung weder in unmittelbarer noch entsprechender Anwendung des § 18 PartG zu. Die Regelung des § 18 PartG beruht auf Art. 21 GG und dient ausschließlich der
»1. Das in dem Erlaß des Bundesministers der Verteidigung über außerdienstliche Reisen von Bundeswehrangehörigen in und durch Länder des kommunistischen Machtbereichs (Reiseerlaß vom 10. April 1973 in der Fassung des Änderungserlasses vom 4. Juni 1973) au
Feststellungswirkung eines bodenverkehrsrechtlichen Negativattests
»1. Hat ein Richter im disziplinargerichtlichen Verfahren an einer Entscheidung mitgewirkt, die der Urteilsfällung vorausgeht, so ist er weder dadurch von der Ausübung des Richteramtes in der Hauptverhandlung ausgeschlossen, noch ist allein deshalb die Be
»Die allgemeine Schulpflicht begründet keinen Zwang zur Teilnahme an einem Schulgebet, das an einer nordrhein-westfälischen Gemeinschaftsschule während der Unterrichtszeit außerhalb des Religionsunterrichts gesprochen wird. Durch das Grundgesetz, insbeson
»Die Erhebung von Abgaben zur Deckung kommunaler Wohnungsbaufolgekosten auf Grund landesgesetzlicher Ermächtigung verletzt nicht Bundesrecht (entschieden für § 9 Sch.-H. KAG 1970).«
»1. Das Verwertungsverbot des § 49 Abs. 1 BZRG gilt im Disziplinarverfahren jedenfalls nicht für solche Strafurteile, durch die das Verfahren eingestellt worden ist. 2. Ist wegen einer strafgerichtlichen rechtskräftig abgeurteilten Tat das förmliche Diszi
»1. Wird ein ehrenamtlicher Richter in Abweichung von der kraft Gesetzes und Präsidiumsbeschlusses festliegenden Reihenfolge auf Grund seines allgemein im voraus geäußerten Wunsches, nicht kurzfristig geladen zu werden, bei der Heranziehung zu einer Sitzu
»1. Anwendbarkeit des § 21 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FG beim Ausgleich eines Vertreibungsverlustes durch Entschädigung nach dem US-polnischen Abkommen vom 16. Juli 1960. 2. § 21 a FG findet auch bei der Schadensfeststellung auf Grund der Vorschriften der 7. F
»1. Anwendbarkeit des § 21 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FG beim Ausgleich eines Kriegssachschadens an Grundvermögen durch Entschädigung nach dem US-Gesetz 87-846. 2. Nach dem Wortlaut und Zweck des § 21 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FG kommt es nicht darauf an, nach wel
Auszugehen ist von der Frage, ob ein Grundstück zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil gehört. Die Anwendbarkeit des § 34 setzt voraus, daß ein Grundstück durch vorhandene Bebauung geprägt wird. Daran fehlt es, wenn es wegen der Größe einer von der Um
Zum Außenbereich kann eine freie Fläche auch gehören, wenn sie wegen der umgebenden Bebauung für eine landwirtschaftliche Nutzung mehr oder weniger ungeeignet ist (9,2 ha). Eine Grundstücksteilung liegt auch vor, wenn tatsächlich getrennt liegende Flurstü
»1. Die Wahrnehmung der wasserrechtlichen Unterhaltungspflicht geschieht nicht in Erfüllung einer Dritten gegenüber bestehenden Rechtspflicht, sondern in Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe des Trägers der Unterhaltungslast. 2. Führt jedoch die Verletzun
Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen eine nachbarschützende Vorschriften nicht verletzende Baugenehmigung
Begriff der Grundstücksteilung i.S. von § 19 Abs. 3 BBauG; Erledigung des Genehmigungsverfahrens
»1. Das Beschwerderecht des Soldaten in truppendienstlichen Angelegenheiten ist ein höchstpersönliches Recht, das - abgesehen von den Fällen einer zulässigen Vertretung - nur von ihm selbst wahrgenommen werden kann. Läßt der Soldat sein Anliegen durch sei
»Nach § 43 Abs. 3 HPVG sind Reisekosten nur dann zu erstatten, wenn die Reise zur sachgerechten Erfüllung von Aufgaben der Personalvertretung notwendig ist. Eine der Reise vorausgehende Anordnung durch die für Dienstreisen zuständige Stelle ist mit den Gr