Sturz in Gleisanlagen
Das Betreten von Bahnanlagen ist Reisenden nicht gestattet. Demnach besteht ihnen gegenüber dort auch keine Verkehrssicherungspflicht. Denn Verkehrssicherungspflichten reichen nur soweit, wie ein Verkehr auch tatsächlich eröffnet worden ist. Die Betriebsanlagen der Bahn sind aber nur einem beschränkten Personenkreis eröffnet. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.
Autokauf: Rücktritt bei veränderter „FIN“
Der Käufer eines Pkw kann vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn eine veränderte Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) einen Diebstahlverdacht begründet und die behördliche Beschlagnahme des Fahrzeugs zum Zwecke der Rückgabe an einen früheren Eigentümer rechtfertigt. Das hat das OLG Hamm entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Detmold bestätigt.
Traktor vs. Bus
Das Landgericht Trier hat in einem Berufungsverfahren entschieden, dass ein Traktorfahrer, der auf einen bereits zehn bis 15 Sekunden auf der Fahrbahn stehenden – gut sichtbaren – Omnibus auffährt, verpflichtet ist, dem Busunternehmen den kompletten Schaden zu ersetzen. Ein Verschulden des Busfahrers nahm das Gericht unter den vorliegenden Umständen nicht an.
Duplex-Garage: Kein Schadensersatz
Bei „Duplex“-Garagen können Autobesitzer, zwei Fahrzeuge übereinander abstellen – eine platzsparende Alternative bei knappem Parkraum insbesondere in Großstädten. Wer seinen Pkw auf einem solchen Duplex-Stellplatz falsch abstellt, so dass beim Hebe- bzw. Senkvorgang Schäden entstehen, kann aber nicht von einem anderen Nutzer Ersatz verlangen. Das hat das Amtsgericht München entschieden.
Versicherungsschutz bei Umweg?
Beschäftigte sind auf dem unmittelbaren Weg von und zur Arbeit gesetzlich unfallversichert. Verfährt sich der Versicherte, so ist dies unschädlich, solange er am Fahrziel festhält und sich der Arbeitsweg durch den Umweg nur unwesentlich verlängert. Auch ein selbstverschuldeter Unfall hebt den Versicherungsschutz nicht auf. Dies hat das Hessische Landessozialgericht entschieden.
Autoschäden nach Mäharbeiten
Schleudert das Mähwerk eines Traktors bei Mäharbeiten an einer Bundesstraße ein Holzstück auf die Fahrbahn, durch das ein vorbeifahrendes Fahrzeug beschädigt wird, kann dies ein „unabwendbares Ereignis“ darstellen, für das dem Fahrzeugeigentümer kein Schadensersatzanspruch zusteht. Das hat das OLG Hamm entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Arnsberg bestätigt.
Mitverschulden von Falschparker?
Wer seinem Ärger über einen ordnungswidrig geparkten Pkw Luft macht, indem er das Fahrzeug mit Tritten traktiert, muss den entstandenen Schaden in voller Höhe begleichen. Ein Mitverschulden muss sich der Pkw-Fahrer und Parksünder dann jedenfalls nicht anrechnen lassen. Ein 64-jähriger muss deshalb nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München knapp 1.000 € zahlen.
MPU nach Strafurteil
Hat ein Strafgericht eine Fahrerlaubnis wegen einer Fahrt unter Alkoholeinfluss entzogen und beantragt der Betroffene die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist, muss die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorbereitung ihrer Entscheidung stets eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden.
Reparatur bei Werkstattklausel
Wer eine Werkstattklausel mit seiner Kfz-Versicherung vereinbart hat, eine Reparatur jedoch bei einer anderen Werkstatt in Auftrag gibt, muss einen prozentualen Abschlag bei der Erstattung der Kosten hinnehmen, auch wenn die Stundensätze der gewählten Werkstatt mit denen der Vertragswerkstatt identisch sind. Das Amtsgericht München hat eine Kürzung des Rechnungsbetrags um 15 % gebilligt.
Fahrtenbuchauflage: Verkehrsverstoß durch Beifahrer
Einem Fahrzeughalter kann die Führung eines Fahrtenbuchs auch dann auferlegt werden, wenn der Verkehrsverstoß von dem Beifahrer seines Fahrzeugs begangen wurde. Das hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden. Die Halterin des Firmenwagens war demgegenüber der Meinung gewesen, dass eine Fahrtenbuchauflage nur nach einem Verkehrsverstoß durch den Fahrzeugführer erfolgen könne.