„Freiwillig-Tempo 30“-Schilder müssen weg
„Freiwillig-Tempo 30“-Schilder, die Anwohner im Landkreis Konstanz auf ihren Grundstücken aufgestellt haben, müssen wegen der Gefahr der Verwechslung mit amtlichen Verkehrszeichen entfernt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Freiburg in mehreren Eilverfahren entschieden. Maßgeblich sei das Gesamtbild des jeweiligen Schildes, wie es sich einem flüchtigen Betrachter darstellt.
Unfallfahrzeuge: BGH klärt merkantilen Minderwert
Nach einem Verkehrsunfall ist der merkantile Minderwert eines erheblich beschädigten Fahrzeugs in jedem Fall nach den Netto- und nicht nach den Bruttoverkaufspreisen zu schätzen. Das hat der BGH klargestellt. Bei dieser Schätzung muss dann, um eine Bereicherung des Geschädigten zu vermeiden, ein dem „Umsatzsteueranteil“ entsprechender Betrag vom Minderwert abgezogen werden.
Aufschaukelnder Kfz-Anhänger mangelhaft?
Ein sich aufschaukelnder Kfz-Anhänger ist nicht mangelhaft, wenn das als Mangel gerügte „Aufschaukeln“ mit einfachen Maßnahmen verhindert werden kann. Das hat das OLG Zweibrücken entschieden. Demnach soll ein gewerblicher Käufer das Fahrverhalten des Anhängers innerhalb einer Zweiwochenfrist nach Auslieferung des Anhängers prüfen, um seine Gewährleistungsrechte nicht zu verlieren.
Verkehrsunfall: Haftung für Betriebsgefahr nach Vorfahrtsverstoß?
Bei einem Verkehrsunfall kann die Betriebsgefahr eines Pkw ganz zurücktreten, wenn der Vorfahrtsverstoß eines Radfahrers so schwer wiegt, dass einer Autofahrerin keine ausreichende Zeit verbleibt, um noch auf das Geschehen reagieren und den Unfall vermeiden zu können. Der Radfahrer kann dann allein für die Unfallfolgen haften. Das hat das Landgericht Lübeck entschieden.
Kfz-Haftpflichtversicherung soll Detektivbericht offenlegen
Lässt eine Versicherung den Anspruchssteller durch ein Detektivbüro observieren, kann dem Betroffenen ein Auskunftsrecht über die gesammelten personenbezogenen Daten nach Art. 15 DSGVO zustehen. Das hat das OLG Oldenburg entschieden. Im Streitfall hatte ein Kfz-Haftpflichtversicherer den Verdacht, dass der Geschädigte eines Verkehrsunfalls unberechtigte Ansprüche geltend macht.
Kein Anspruch auf kostenlose Ersatzreise
Ein Reiseveranstalter muss auch bei wesentlichen Änderungen der Reise keine Ersatzreise ohne Mehrkosten anbieten. Das hat das Amtsgericht München entschieden. Demnach gibt es keine gesetzliche Pflicht, Reisenden Alternativverbindungen ohne Aufpreis zu ermöglichen. Entscheidet sich der Reisende aus freien Stücken für eine teurere Ersatzreise, schuldet er auch den höheren Preis.
Verkehrsunfall: Mithaftung nach Überholen eines Traktors
Ein Linksabbieger muss sich vor dem Einordnen sowie nochmals vor dem Abbiegen vergewissern, dass das Abbiegen gefahrlos ist (doppelte Rückschaupflicht). Das hat das OLG Zweibrücken klargestellt und eine Mithaftung eines Traktorfahrers angenommen, der mit einem überholenden Pkw kollidiert war. Die Vorinstanz war wegen eines Überholverbots von einer Alleinhaftung des Pkw-Fahrers ausgegangen.
Aufgebrochenes Auto: Hotel haftet nicht
Ein Autoaufbruch außerhalb des Hotelparkplatzes ist nicht dem Hotel zuzurechnen. Daher haftet das Hotel nicht für den entstandenen Schaden. Das hat das Amtsgericht München entschieden. Im Streitfall hatte ein Gast auf Anweisung eines Hotelmitarbeiters sein Fahrzeug außerhalb des belegten Hotelparkplatzes geparkt. Das Gericht musste das am Reiseort geltende ausländische Recht anwenden.
Hotelbuchung: Reisemangel infolge eines Waldbrands
Welche Rechte haben Urlauber bei Naturkatastrophen und anderen außergewöhnlichen Umständen? Wann liegt ein Reisemangel vor? Das Amtsgericht München hat eine Minderungsquote von 100 % ab dem Zeitpunkt angenommen, in der ein Urlauber aufgrund eines Waldbrands sein Hotel in Griechenland verlassen musste. Derartige Folgen gehören demnach nicht zum allgemeinen Lebensrisiko.
Reiserecht: Schadensersatz bei geschönter Hotel-Beschreibung?
Das Amtsgericht München hat den Anspruch einer Urlauberin auf Schadensersatz für ein Ersatzhotel und nutzlos aufgewendete Urlaubszeit bejaht. Im Streitfall war der Weg vom Hotel zu „wunderschönen Stränden“ mit „wenigen Gehminuten“ angegeben worden – tatsächlich belief sich der Fußweg auf ca. 1,3 Kilometer. Das Gericht verwies dabei auch auf die besonderen Erwartungen im Hochpreissegment.