Folgenschwere Trunkenheitsfahrt
Die Verhängung einer Haftstrafe ohne Bewährung für eine bei einer Trunkenheitsfahrt begangene fahrlässige Tötung kann zur Verteidigung der Rechtsordnung bei einem nicht vorbestraften Täter geboten sein. Das hat das OLG Hamm entschieden und damit die Revision des Angeklagten gegen das Berufungsurteil des Landgerichts Bielefeld als unbegründet verworfen.
Nutzung von Party-Tandem nur mit Sondererlaubnis
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Münster dürfen mehrsitzige Tandems – zumindest wenn sie als sogenannte Party-Tandems genutzt werden – nur mit straßenrechtlicher Sondernutzungserlaubnis unterwegs sein. Die Party-Mobile verfügen über bis zu 22 Sitzplätze, die nebeneinander quer zur Fahrtrichtung angeordnet sind. Entscheidend für die Genehmigungspflicht ist die Nutzung im Einzelfall.
BGH schützt Falschparker vor überhöhten Kosten
Wer widerrechtlich auf privatem Gelände parkt, kann auf Veranlassung des Grundstückseigentümers kostenpflichtig abgeschleppt werden. Zwar ist es nach einem aktuellen Urteil des BGH legitim, die Herausgabe des Fahrzeugs von der Zahlung der entstandenen Kosten abhängig zu machen, allerdings sind nur die unmittelbar mit dem konkreten Abschleppvorgang verbundenen Kosten ersatzfähig.
Verkehrsunfall auf YouTube-Video: Kein Anspruch auf Löschung
Das öffentliche Informationsinteresse kann eine identifizierende Berichterstattung über einen Verkehrsunfall mit fahrlässiger Tötung durch auf YouTube hochgeladene Videos rechtfertigen. Dem Betroffenen steht dann kein Löschungsanspruch gegen den Betreiber der Internetplattform YouTube zu. Das hat das OLG Hamm entschieden und damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Münster bestätigt.
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vorgelegt
Mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf soll die Richtlinie 2011/82/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Verkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte umgesetzt werden.
Schwere Unfallfolgen können bei der Strafzumessung zu Lasten des Täters berücksichtigt werden
Aufgrund der Schwere der Unfallfolgen muss ein Autofahrer wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort für zwei Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Das Oberlandesgericht wies die Revision des Fahrers zurück und erklärte das entsprechende Urteil des LG Frankfurt für rechtskräftig.