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DRITTER ABSCHNITT Auskunft aus dem Register
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DRITTER ABSCHNITT Auskunft aus dem Register
1. Führungszeugnis
2. Unbeschränkte Auskunft aus dem Register
3. Auskünfte an Behörden
4. Versagung der Auskunft zu Zwecken des Zeugenschutzes
2. Unbeschränkte Auskunft aus dem Register
§ 43 Weiterleitung von Auskünften
§ 42 a Auskunft für wissenschaftliche Zwecke
§ 42 b Auskünfte zur Vorbereitung von Rechtsvorschriften und allgemeinen Verwaltungsvorschriften
§ 42 Auskunft an die betroffene Person
§ 42 c (weggefallen) Bundeszentralregistergesetz
§ 41 Umfang der Auskunft
2. Unbeschränkte Auskunft aus dem Register
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