AdUebAG ( Adoptionsübereinkommens-Ausführungsgesetz )
FNA : 404-29
Fassung vom 05.11.2001
Inkrafttreten der Fassung: 01.01.2002
Stand: 01.04.2024
Zuletzt geändert durch:
Adoptionshilfe-Gesetz vom 12.02.2021 (BGBl. I S. 226)
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 1 Begriffsbestimmungen, Zuständigkeiten und Verfahren
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Sachliche Zuständigkeiten
§ 3 Verfahren
Abschnitt 2 Internationale Adoptionsvermittlung im Verhältnis zu anderen Vertragsstaaten
§ 4 Adoptionsbewerbung
§ 5 Aufnahme eines Kindes
§ 6 Einreise und Aufenthalt
§ 7 Bereiterklärung zur Adoption; Verantwortlichkeiten für ein Adoptivpflegekind
Abschnitt 3 Bescheinigungen über das Zustandekommen oder die Umwandlung eines Annahmeverhältnisses
§ 8 Bescheinigungen über eine im Inland vollzogene Annahme oder Umwandlung eines Annahmeverhältnisses
§ 9 Überprüfung ausländischer Bescheinigungen über den Vollzug einer Annahme oder die Umwandlung eines Annahme...
Abschnitt 4 Zeitlicher Anwendungsbereich
§ 10 Anwendung des Abschnitts 2
§ 11 Anwendung des Abschnitts 3
Stand: 01.04.2024