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AdUebAG ( Adoptionsübereinkommens-Ausführungsgesetz )

FNA : 404-29

Fassung vom 05.11.2001

Inkrafttreten der Fassung: 01.01.2002

Stand: 01.02.2024

Zuletzt geändert durch:

Adoptionshilfe-Gesetz vom 12.02.2021 (BGBl. I S. 226)

 

    Inhaltsverzeichnis







Abschnitt 1  Begriffsbestimmungen, Zuständigkeiten und Verfahren

§ 1 Begriffsbestimmungen

§ 2 Sachliche Zuständigkeiten

§ 3 Verfahren

Abschnitt 2  Internationale Adoptionsvermittlung im Verhältnis zu anderen Vertragsstaaten

§ 4 Adoptionsbewerbung

§ 5 Aufnahme eines Kindes

§ 6 Einreise und Aufenthalt

§ 7 Bereiterklärung zur Adoption; Verantwortlichkeiten für ein Adoptivpflegekind

Abschnitt 3  Bescheinigungen über das Zustandekommen oder die Umwandlung eines Annahmeverhältnisses

§ 8 Bescheinigungen über eine im Inland vollzogene Annahme oder Umwandlung eines Annahmeverhältnisses

§ 9 Überprüfung ausländischer Bescheinigungen über den Vollzug einer Annahme oder die Umwandlung eines Annahme...

Abschnitt 4  Zeitlicher Anwendungsbereich

§ 10 Anwendung des Abschnitts 2

§ 11 Anwendung des Abschnitts 3





 Stand: 01.02.2024