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Lexikon des Straßenverkehrsrechts
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Halten und Parken
Einführung
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Lexikon des Straßenverkehrsrechts
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Halten und Parken
Einführung
Halten
Parken
Parken
Parken und Gemeingebrauch
Parken innerhalb Fünfmeterzone (§ 12 Abs. 3 Nr. 1 StVO)
Parkverbot bei Verhinderung der Benutzung gekennzeichneter Parkflächen (§ 12 Abs. 3 Nr. 2 StVO)
Parkverbot vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber (§ 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO)
Parkverbot vor und hinter Haltestellen (§ 12 Abs. 3 Nr. 4 StVO)
Parkverbot über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen (§ 12 Abs. 3 Nr. 7 StVO) auf Gehwegen
Parkverbot gem. § 12 Abs. 3 Nr. 8a StVO (Zeichen 306, Vorfahrtstraße) außerhalb geschlossener Ortschaften
Gehwegparken (§ 12 Abs. 3 Nr. 8c StVO)
Parken bei Grenzmarkierung für Parkverbot (Zeichen 299, § 12 Abs. 3 Nr. 8d StVO)
Parkverbot an Bordsteinabsenkungen (§ 12 Abs. 3 Nr. 9 StVO)
Parkverbot in geschützten Gebieten (§ 12 Abs. 3a StVO)
Aufstellen von Anhängern ohne Zugfahrzeug (§ 12 Abs. 3b StVO)
Schräg-/Querparken
Parken und Halten auf Radwegen
Parken in Fußgängerzonen
Verhalten an der Parklücke (§ 12 Abs. 5 StVO)
Anwohnerparken
Parken
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Parken und Gemeingebrauch
Parken innerhalb Fünfmeterzone (§ 12 Abs. 3 Nr. 1 StVO)
Parkverbot bei Verhinderung der Benutzung gekennzeichneter Parkflächen (§ 12 Abs. 3 Nr. 2 StVO)
Parkverbot vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber (§ 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO)
Parkverbot vor und hinter Haltestellen (§ 12 Abs. 3 Nr. 4 StVO)
Parkverbot über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen (§ 12 Abs. 3 Nr. 7 StVO) auf Gehwegen
Parkverbot gem. § 12 Abs. 3 Nr. 8a StVO (Zeichen 306, Vorfahrtstraße) außerhalb geschlossener Ortschaften
Gehwegparken (§ 12 Abs. 3 Nr. 8c StVO)
Parken bei Grenzmarkierung für Parkverbot (Zeichen 299, § 12 Abs. 3 Nr. 8d StVO)
Parkverbot an Bordsteinabsenkungen (§ 12 Abs. 3 Nr. 9 StVO)
Parkverbot in geschützten Gebieten (§ 12 Abs. 3a StVO)
Aufstellen von Anhängern ohne Zugfahrzeug (§ 12 Abs. 3b StVO)
Schräg-/Querparken
Parken und Halten auf Radwegen
Parken in Fußgängerzonen
Verhalten an der Parklücke (§ 12 Abs. 5 StVO)
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