Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Der Besitzer eines Grundstücks kann vom Störer des Besitzes Schadenersatz verlangen, wenn zur Beseitigung der Besitzstörung das Fahrzeug des Störers abgeschleppt werden muss. Es besteht keine Wartepflicht, weswegen das besitzstörend geparkte Fahrzeug sofort abgeschleppt werden darf. Der Besitzer darf sich zur Entsetzung eines Dritten bedienen und die Verwaltung und Einziehung der durch die Besitzstörung entstehenden Kosten auf Dritte übertragen und die hierdurch entstehenden Kosten als Schaden ersetzt verlangen (AG Magdeburg, Urt. v. 31.01.2008 – 151 C 2968/07, NJOZ 2008, [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen