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Ein Pkw mit Schaden an der Lenkung war auf die Gegenfahrbahn geraten und dort mit einem anderen Kfz zusammengestoßen. – Es besteht grundsätzlich ein Anscheinsbeweis für ein Verschulden, der allerdings durch die Möglichkeit entkräftet wird, dass das Ausbrechen des Fahrzeugs durch den Lenkungsschaden herbeigeführt wurde. Zudem war hier nicht nachgewiesen, dass der Fahrer den Schaden an der Lenkung rechtzeitig vor dem Unfall hätte wahrnehmen und hierauf reagieren können (OLG Köln, Urt. v. 04.12.1974 – 13 U 124/73, VersR 1977, [...]
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