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HWS-Verletzungen der Pkw-Insassen treten bei Verkehrsunfällen, besonders bei Auffahrunfällen, aber auch bei seitlichen Berührungen der Fahrzeuge häufig auf. Verletzungen im HWS-Bereich beruhen auf einer Relativbewegung zwischen Kopf und Körper: Der Kopf wird bei einem Auffahrunfall zunächst waagerecht nach hinten bewegt, wodurch es zu einer Parallelverschiebung der Wirbelkörper kommt. Anschließend kommt es zu einer Durchbiegung der Halswirbelsäule, weil der Kopf weiter nach hinten beschleunigt wird (siehe Himmelreich/Halm, Handbuch des Fachanwalts Verkehrsrecht, Kap. 39, Rdnr. 278). Anschließend wird der Kopf nach vorne beschleunigt. Mit den Haftpflichtversicherungen gibt es immer wieder Streitigkeiten, ob es auch bei Aufprallgeschwindigkeiten von unter 10 km/h zu einer HWS-Verletzung kommen kann. Nach überwiegender Auffassung in der Rechtsprechung ist es nicht auszuschließen, dass auch bei Geschwindigkeiten von 0-10 km/h HWS-Verletzungen auftreten. Der BGH hat in seiner [...]
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