Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Häufig kommt es bei Parkplatzunfällen vor, dass die eine Partei behauptet, der Hintermann sei aufgefahren, während dieser behauptet, er habe hinter dem vor ihm befindlichen Fahrzeug gestanden, als dieses plötzlich zurücksetzte. Diese Konstellation ist für den Sachverständigen häufig schwer zu klären, besonders dann, wenn beide Fahrzeuge parallel hintereinander standen. Es macht dann physikalisch keinen Unterschied, ob das hintere Fahrzeug auffuhr oder das vordere rückwärts gegen das andere Fahrzeug fuhr. Etwas anderes kann sich dann ergeben, wenn die Fahrzeuge in Schrägstellung zueinander standen. In diesen Fällen kann der Sachverständige feststellen, ob es sich um einen Auffahrunfall handelt oder nicht. Er muss diesbezüglich von folgender Überlegung ausgehen: Sind die am hinteren Fahrzeug entstandenen Schäden dadurch zu erklären, dass der Vordermann rückwärts gefahren ist? Hätte er eine Geschwindigkeit beim Rückwärtsfahren erreichen können, die die [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen