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Als Reaktionszeit bezeichnet man die Zeitspanne zwischen dem Moment der ersten Wahrnehmung einer Gefahrensituation bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Bremse anzusprechen beginnt. Die Zeit beträgt etwa 0,8 Sekunden. Werden die Reparaturkosten auf der Basis eines Gutachtens oder eines Kostenvoranschlags geltend gemacht (fiktive Abrechnung), wird als Reparaturdauer die Zeit angesetzt, die eine Fachwerkstatt zur Wiederherstellung des Fahrzeugs normalerweise benötigen würde. Die Reparaturdauer wird in AT (Arbeits-/Werktagen) angegeben. Nach dem Schadenereignis stellt das beschädigte Fahrzeug eventuell noch einen Wert dar. Diesen Wert legt der Sachverständige in seinem Gutachten fest. Die Höhe des Restwerts wird entscheidend vom Grad der Beschädigung und der Marktgängigkeit des Fahrzeugs [...]
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