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Die „Schwacke-Liste' bzw. die Marktdaten der DAT basieren auf Ermittlungen von An- und Verkäufen bei Gebrauchtwagenhändlern. Der durchschnittliche Händlerverkaufswert ist den entsprechenden Veröffentlichungen zu entnehmen. Der dort angegebene Wert gilt für fahrbereite, verkehrssichere und mängelfreie Fahrzeuge. Abweichungen von der angegebenen Laufleistung, EZ bzw. Baujahr und Monat, und Sonderausstattung können anhand von Korrekturtabellen berücksichtigt werden. Der Händlerverkaufswert ist die Basis zur Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts. Ebenfalls in den Marktdaten von Schwacke und DAT sind Angaben zum Händlereinkaufswert zu finden. Die Ermittlung und Handhabung ist grundsätzlich gleich. Der Händlereinkaufswert wird häufig als Basis zur steuerlichen Bewertung als erzielbarer Veräußerungswert des Fahrzeugs angesetzt. Fahrzeuge die aus Betriebsvermögen verkauft werden, sind regelmäßig nach dem erzielbaren Händlereinkauf zu bewerten. [...]
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