Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Jeder Kraftfahrzeughalter muss eine Haftpflichtversicherung für sein Fahrzeug abschließen. Nur unter dieser Voraussetzung wird das Kraftfahrzeug zum Straßenverkehr zugelassen. Die Mindestversicherungssummen betragen seit dem 06.08.2022: Gegenstand Betrag in € Personenschäden/Todesfall pro Ereignis 6.450.000 Sachschäden je Ereignis 1.300.000 Der Pflichtversicherer muss auch dann eintreten, wenn der Versicherungsnehmer seine Pflichten aus dem Versicherungsvertrag verletzt hat. Die Haftung im Außenverhältnis ist also unbeschränkt, nur im Innenverhältnis gibt es bei bestimmten Tatbeständen einen Regressanspruch gegenüber dem Versicherungsnehmer. Der Pflichtversicherer kann direkt in Anspruch genommen und verklagt werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass zum Erhalt des Anspruchs gegen die Pflichtversicherung die Schadensmeldung dort innerhalb von 30 Tagen nach dem Unfall eingegangen sein [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen