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Der Ersatz eines merkantilen Minderwerts ist dem tschechischen Recht fremd, wird aber heute von vielen Versicherern außergerichtlich gezahlt, wenn er durch ein Gutachten belegt ist. Berücksichtigt wird eine etwa verbleibende technische Wertminderung. Hier muss, auch wenn eine fachgerechte Reparatur stattgefunden hat, der ursprüngliche Zustand nicht wiederherstellbar sein. Zudem darf das Fahrzeug nicht älter als drei Jahre sein und die Kilometerleistung nicht über 40.000 km [...]
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