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Aufgrund der 4. KH-Richtlinie der Europäischen Union, die in Spanien in nationales Recht umgesetzt ist, kann der Geschädigte nach einem Unfall in Spanien seinen Schadensersatzanspruch in seinem Heimatland geltend machen. Die spanischen Haftpflichtversicherer sind verpflichtet, in allen Ländern der Europäischen Union Schadensregulierungsbeauftrage einzusetzen. Diese sind beauftragt, außergerichtlich Ansprüche aus Verkehrsunfällen im Heimatland des Geschädigten zu regulieren. Die Schadensregulierungsbeauftragten in Deutschland sind über die Auskunftsstelle: Zentralruf der Autoversicherer/GDV Glockengießerwall 1 20095 Hamburg Tel.: 0800 250 2600 (aus Deutschland) Tel.: +49 40 300330300 (aus dem Ausland) E-Mail: online@zentralruf.de https://www.zentralruf.de/ zu erfragen. Sollte eine außergerichtliche Regulierung nicht zustande kommen, hat der Geschädigte zwei Möglichkeiten: Er kann seine Klage gegen den Versicherer in seinem Heimatland oder im Land des Unfalls anhängig [...]
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