Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Für den Fall, dass das unfallverursachende Fahrzeug pflichtwidrig nicht versichert ist, besteht in Slowenien ein Garantiefonds. Der Geschädigte hat im Rahmen der gesetzlichen Mindestdeckungssummen die gleichen Ansprüche wie gegenüber der Haftpflichtversicherung des Schädigers. Ist der Verursacher nicht feststellbar (Fahrerflucht) haftet der Garantiefonds allerdings nicht bei Sachschäden. Eine Entschädigung erfolgt nur bei Vorliegen von Körperschäden. Die Schadensabwicklung wird vom Garantiefonds auf Versicherungsgesellschaften übertragen. Die Anschrift des Garantiefonds lautet: Slovensko Zavarovaino Zdruzenje Guarentee Fund Zelezna cesta14 SLO – 1001 Ljubljana Verursacht ein Autodieb einen Unfall, so haftet die Versicherung, bei der das Fahrzeug versichert [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen