Alle Kraftfahrzeuge in Slowenien müssen, ohne jede Ausnahme, versichert sein. Die 5. KH-Richlinie wurde fristgerecht umgesetzt, allerdings werden die Mindestdeckungssummen der 5. KH-Richtlinie erst bis Ende 2011 eingeführt werden. Derzeit betragen die gesetzlichen Mindestversicherungssummen: Gegenstand Betrag in € Personenschaden pro Unfall 3.700.000 Sachschaden pro Unfall 750.000 Der Pflichtversicherer kann direkt in Anspruch genommen und auch verklagt [...]