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Voraussetzung für die Anerkennung einer Wertminderung ist, dass das unfallbeschädigte Fahrzeug nach durchgeführter Reparatur technisch nicht wieder einwandfrei ist oder es durch den Unfall an Marktwert verloren hat. Das Fahrzeug darf nicht älter als zwei Jahre sein und muss eine geringe Laufleistung aufweisen. Schließlich darf nicht lediglich nur geringfügiger Schaden eingetreten [...]
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