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Ersetzt wird der zur Wiederherstellung erforderliche Geldbetrag. Die Höhe des Betrags ist durch eine quittierte Reparaturrechnung nachzuweisen. Darüber hinaus muss eine Übereinstimmung mit der von der Polizei im Protokoll gefertigten Schadensbeschreibung bestehen. Sinnvoll ist es, das Fahrzeug direkt nach dem Unfall der gegnerischen slowenischen Versicherung zur Begutachtung vorzuführen. Bei Abrechnung auf Gutachtenbasis wird regelmäßig die Mehrwertsteuer nicht erstattet. Sofern lediglich ein Bagatellschaden vorliegt, ist auch die Abrechnung auf Grundlage eines Kostenvoranschlags [...]
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