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Voranzuschicken ist hier, dass am 03.06.2006 vom Parlament Montenegros die Unabhängigkeit des Landes erklärt wurde. Gemäß der Verfassungscharta von Serbien-Montenegro ist Serbien alleiniger Rechtsnachfolger der Union Serbien und Montenegro, während Montenegro als Teilstaat, der aus der Union ausgetreten ist, alle international gültigen Verträge selbst neu abschließen muss. Die nachfolgenden Ausführungen gelten somit im Wesentlichen für Serbien. Inwieweit Montenegro zwischenzeitlich ggf. abweichende Regelungen getroffen hat, ist derzeit nicht bekannt. Ebensowenig ist zur Zeit der Status des Kosovo geklärt. Nach der Verfassungscharta von Serbien-Montenegro ist das Kosovo eine autonome Provinz, die allerdings unter Verwaltung der UN steht. Bei Verkehrsunfällen mit der im Kosovo stationierten KFOR Friedenstruppe erfolgt die Regulierung über das „Kosovo Claims Office“ in Pristina. Nach einem Unfall in Serbien und Montenegro muss der Geschädigte seine [...]
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