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Ist das unfallverursachende Fahrzeug pflichtwidrig nicht versichert, oder ist der Versicherer in Insolvenz gefallen, besteht in Serbien-Montenegro ein Garantiefonds, bei dem Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können. Das gilt im Wesentlichen auch für den Fall, dass der Unfallverursacher nicht ermittelt werden kann. Dann bestehen Ersatzansprüche für Personenschäden. Die Anschrift des Garantiefonds lautet: Udruzenje osiguravajucih Organiziacija Srbije i Crne Gore Garantni fond Bulevaer Despota Stefana 68b 11000 Belgrad [...]
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