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Grundlage für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist das Versicherungsgesetz von 2004. Entsprechend dem Obligationengesetz kommen neben Schadenersatzansprüchen aufgrund Verschuldenshaftung auch Ansprüche aus Gefährdungshaftung in Betracht. Schäden, die durch die Nutzung eines Fahrzeugs entstehen, werden nach dem Obligationenrecht nach den Prinzipien der Gefährdungshaftung erstattet. Liegt höhere Gewalt oder schuldhaftes Handeln des Geschädigten vor, kann dies den Halter und seinen Versicherer entlasten. Wird der Unfall durch Verschulden eines Fahrers verschuldet, greift die verschuldensabhängige Haftung. Wenn beide Fahrer den Unfall verschuldet haben, haften sie nach dem Anteil ihres [...]
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