Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Sowohl bei Sach- als auch bei Personenschäden ist es sinnvoll, die Polizei zu rufen. Bei Sachschäden sollte dies allerdings nicht bei geringfügigen Schäden erfolgen. Kommt die Polizei nicht, muss der Geschädigte selber die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung der Beweise durchführen. Vor allen Dingen sollte dann der europäische Unfallbericht von beiden Seiten ausgefüllt werden. Wichtig ist zudem die Anfertigung einer Zeichnung der Unfallstelle und Fotos der Unfallstelle und der Fahrzeuge, die den Schaden [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen