Grundsätzlich kann der Geschädigte nach einem Unfall in Österreich seinen Schadensersatzanspruch in seinem Heimatland geltend machen. Die österreichischen Haftpflichtversicherer sind verpflichtet, in allen Ländern der Europäischen Union Schadensregulierungsbeauftragte einzusetzen. Diese sind beauftragt, außergerichtlich Ansprüche aus Verkehrsunfällen im Heimatland des Geschädigten zu regulieren. Die Schadensregulierungsbeauftragten in Deutschland sind über die Auskunftsstelle zu erfragen: Zentralruf der Autoversicherer/GDV Glockengießerwall 1 20095 Hamburg Tel.: 0800 2502600 www.gdv-dl.de Auf dieser Internetseite gibt es auch einen Link zum Download von Formularen. Der Zentralruf der Autoversicherer ermittelt nach einem Verkehrsunfall den Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer des Unfallgegners. Die Ermittlung erfolgt für Personen, die ein berechtigtes Interesse darlegen können, also für Unfallgeschädigte und deren Vertreter oder Organisationen, die im Zusammenhang mit [...]