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Bei gerichtlicher Geltendmachung der Ansprüche sowie auch bei streitiger Haftung oder schwerem Personenschaden wird die Beauftragung eines österreichischen Anwalts geboten sein. Es empfiehlt sich, dafür über die Internetseite der jeweiligen Anwaltskammern (vgl. Teil 9 dieser Ausgabe) die in den jeweiligen Sprengeln der Landes- bzw. Bezirksgerichte ansässigen Rechtsanwälte auszuwählen. Die Kanzlei des Bearbeiters dieser Ausgabe ist: Rechtsanwälte Mag. Christian Pesl, Dr. Johannes Nagele Südtiroler Platz 8 A–6020 Innsbruck Tel.: +43 512 587481 Fax: +43 512 580897 E-Mail: office@nagele-pesl.at Internet: [...]
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