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Bei gerichtlicher Geltendmachung der Ansprüche sowie auch bei streitiger Haftung oder schwerem Personenschaden wird die Beauftragung eines italienischen Rechtsanwalts notwendig sein. Deswegen werden nachfolgend – ohne Gewähr – Namen und Anschriften einiger Kanzleien in den jeweils angegebenen Städten genannt, welche zumindest einen Schwerpunkt ihrer Tätigkeit in der Regulierung von Verkehrsunfällen haben und – vor allem – mit denen in Deutsch korrespondiert werden kann. Diese Nennungen sollen jedoch keineswegs bedeuten, dass nicht auch andere Rechtsanwälte zur Übernahme solcher Mandate bereit wären oder nicht hierfür ebensolche Fähigkeiten aufweisen würden. Bozen Kanzlei Egger und Partner Silbergasse 2 – Postfach 275 39100 Bozen Italien Tel.: +39 471 971033 Fax: +39 471 981180 E-Mail: egger@tin.it Rom Studio Legale Internazionale Rechtsanwalt Armin Schielein Via della Nocetta 109 00164 Roma Italien Tel.: +39 06 6664452 Fax: +39 06 6664453 E-Mail: [...]
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