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Die Kraftfahrzeuge sind gegliedert nach Provinzen registriert. Die betreffende Provinz ist an der Kenntafel nicht mehr erkennbar. Lediglich auf freiwilliger Basis wird die Heimatprovinz gemeinsam mit dem „I“ für Italien sowie der Europaflagge häufig auf einem Aufkleber auf der Kenntafel erkennbar gemacht. Die Registrierstelle heißt „pubblico registro automobilistico“ und hat ihren Sitz in der jeweiligen Provinzhauptstadt; dort ist Einsicht in das nationale Register zu bekommen. Mittlerweile besteht auch die Möglichkeit, die Einsichtnahme online durchzuführen. Im Gegensatz zur hiesigen Regelung ist dort jedoch die Fahrzeugversicherung nicht miterfasst. Gewissermaßen als Ersatz hierfür musste bislang bei jedem Kraftfahrzeug an der Windschutzscheibe eine Plakette angebracht sein, aus der sich neben dem Kennzeichen auch der Name und die Anschrift der Versicherung sowie der Zeitpunkt des Ablaufs des Versicherungsvertrags ergeben (Art. 181 GVD 285/1992). Diese Pflicht wurde [...]
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