Bei Unfällen, die durch nicht versicherte, gestohlene, nicht ermittelte Fahrzeuge verursacht wurden, werden Personen- und Sachschäden durch das Motor Insurers Bureau, welches die Funktion eines Garantiefonds erfüllt, ersetzt. Bei Sachschäden besteht allerdings eine Selbstbeteiligung von 220 €. Ist das Fahrzeug nicht zu ermitteln, so wird der Sachschaden nicht ersetzt. Ansonsten sind für die Geltendmachung der Ansprüche keine Besonderheiten zu beachten, insbesondere keine speziellen Ausschlussfristen; es gelten lediglich die allgemeinen Verjährungsfristen. Die Anschrift des Fonds lautet: Motor Insurers Bureau of Ireland 2 Dublin 2 Molesworth Street IRL-39 Irland Tel.: +353 1 [...]