Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Bei Unfällen, die durch nicht versicherte, gestohlene, nicht ermittelte Fahrzeuge verursacht wurden, werden Personen- und Sachschäden durch das Motor Insurers Bureau, welches die Funktion eines Garantiefonds erfüllt, ersetzt. Bei Sachschäden besteht allerdings eine Selbstbeteiligung von 220 €. Ist das Fahrzeug nicht zu ermitteln, so wird der Sachschaden nicht ersetzt. Ansonsten sind für die Geltendmachung der Ansprüche keine Besonderheiten zu beachten, insbesondere keine speziellen Ausschlussfristen; es gelten lediglich die allgemeinen Verjährungsfristen. Die Anschrift des Fonds lautet: Motor Insurers Bureau of Ireland 2 Dublin 2 Molesworth Street IRL-39 Irland Tel.: +353 1 [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen