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Auch hier wirkt sich die fehlende Gefährdungshaftung aus; dem Gegner muss ein Verschulden nachgewiesen werden. Eine polizeiliche Unfallaufnahme findet nur bei Personenschäden statt, bei bloßen Sachschäden nicht. Jedenfalls dann muss der Geschädigte selbst alle Informationen zur Durchsetzung seiner Ansprüche sammeln. Insoweit sind alle Unfallbeteiligten gesetzlich verpflichtet, ihre Daten anzugeben. Sofern der Gegner keinen Unfallbericht mit ausgefüllt und unterschrieben hat, bleibt dann nur die Beweisführung durch Zeugen. Mit der Notwendigkeit einer solchen Beweisführung sollte man von vornherein [...]
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