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Regulierungsüblich ist die Vorlage einer quittierten Reparaturrechnung. Sofern das Fahrzeug in Deutschland repariert wird, sollte – wenn noch möglich – ein Kostenvoranschlag in Irland eingeholt werden. Die Reparaturkosten können auch geltend gemacht werden, wenn das Fahrzeug nicht repariert wird. Bei Vorlage der Reparaturrechnung schließt die Erstattung auch die Mehrwertsteuer ein. Übersteigen die Reparaturkosten den Wert des Fahrzeugs, wie er vor dem Unfall bestand, so wird im darüber hinausgehenden Umfang kein Ersatz geleistet. Soll das Fahrzeug nicht repariert werden oder wird es vom Halter selbst repariert, so wird nur der Wiederbeschaffungswert [...]
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