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Der Geschädigte hat Anspruch auf Erstattung der für die Wiederherstellung des Fahrzeugs erforderlichen Beträge. Grundsätzlich werden die Reparaturkosten bei Vorlage einer Reparaturkostenrechnung erstattet. Insbesondere bei höheren Beträgen reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag nicht aus. Bei höheren Beträgen ist es auf jeden Fall sinnvoll ein Sachverständigengutachten vorzulegen. Dabei werden von den englischen Versicherungen auch deutsche Sachverständigengutachten anerkannt. Sofern man der Versicherung bzw. der deutschen Repräsentanz Gelegenheit gibt das Fahrzeug zu besichtigen, sind keine Schwierigkeiten zu erwarten. Zumindestens sollten jedoch Fotos vom Schaden gefertigt werden, die der Versicherung zur Verfügung gestellt werden können. Wird die Reparatur in Eigenregie des Geschädigten durchgeführt und wird die erfolgte Reparatur auch nachgewiesen, werden normalerweise die Kosten entsprechend dem Sachverständigengutachten gezahlt. Sollte die Reparatur nicht [...]
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