Deutschland Griechenland Reparaturkosten ja Gegen Vorlage einer quittierten Reparaturrechnung bis zur Höhe des Zeitwerts. Sachverständigengutachten oder Voranschlag werden bei einer außergerichtlichen Regulierung i.d.R. nicht akzeptiert. Bei einer gerichtlichen Geltendmachung werden sie akzeptiert, nur wenn der Wagen noch nicht repariert wurde, in dem Fall wird aber die MwSt (24 %) nicht erstattet, da diese nicht angefallen ist. Totalschaden ja Ersetzt wird nicht der Wiederbeschaffungswert, sondern der Zeitwert. Abschleppkosten ja Nur wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrfähig war und gegen Vorlage einer quittierten Rechnung. Gutachterkosten ja Bei einer außergerichtlichen Regelung werden sie i.d.R. nicht anerkannt. Bei einer gerichtlichen Geltendmachung werden sie als Bestandteil der Verfahrenskosten zugesprochen. Wertminderung ja Bei einer außergerichtlichen Regulierung nicht. Bei gerichtlicher Geltendmachung wird sie i.d.R. erstattet. Mietwagenkosten ja Außergerichtlich i.d.R. [...]