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Voraussetzung für einen Ersatzanspruch ist, dass das Fahrzeug vor dem Unfall gewerblich genutzt worden ist. Das muss auch im Einzelnen nachgewiesen werden können. Gleichwohl wird eine außergerichtliche Erstattung häufig abgelehnt; mit einem Ersatz ist dann nur bei gerichtlicher Geltendmachung zu rechnen. Bei nicht gewerblicher Nutzung des Fahrzeugs besteht ein Ersatzanspruch nur dann, wenn eine andere Möglichkeit (z.B. Nutzung der öffentlichen Transportmittel) nicht realisierbar ist und nur für eine begrenzte angemessene Zeit (erforderliche Reparaturdauer/notwendige Dauer der [...]
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